Marburg (kobinet) Der Verein zur Förderung der Integration Behinderter (fib e.V.) führt am 6. Juni von 9.30 bis 17 Uhr in Marburg eine Fachtagung zum selbst bestimmten Leben und Wohnen von Menschen, die als "geistig behindert" bezeichnet werden, durch. Veranstaltungsort ist die Waggonhalle in der Rudolf-Bultmann-Straße. Die Tagungsgebühr beträgt 30 Euro.
"Das selbstbestimmte Leben und Wohnen von Menschen mit 'geistiger' Behinderung scheint angekommen zu sein in der Republik. Überall entwickeln sich Modelle zur ambulanten Unterstützung. Das 'Betreute Wohnen' wird zum Vorbild einer Alternative zur Heimlandschaft. Aber das ist eine nur oberflächliche Sicht der Dinge. Die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu leben statt im Heim, garantiert für sich besehen noch keine bessere Lebensqualität. Die eigentlichen Fragen fangen dann erst an: Ist der Umfang an bereitgestellten Hilfen angemessen? Können psychosoziale Unterstützung, Assistenz, Pflege, Mobilitätshilfe, usw. in der erforderlichen Fachlichkeit geleistet werden? Reichen die eigenen Kräfte der Kunden aus, das richtige Wohnumfeld zu finden und sich im sozialen Umfeld zu behaupten? Ist das Lebensumfeld 'integrativ'? Ist 'Inklusion' erreichbar?", heißt es unter anderem in der Werbung für die Veranstaltung. Diese gliedert sich in Vorträgen, Arbeitsgruppen und einem Plenum. elba
Anmeldeschluss ist der 30. April. Detaillierte Infos und Anmeldung bei fib e.V., Tel. 06421 16967 20 und per E-Mail info@fib-ev-marburg.de
Inge Rosenberger schrieb am 09.03.2008, 11:34
Ein Problem liegt hier jedoch darin, dass in Bayern nach Artikel 2, Abs. 4 des Entwurfs zum neuen Heimrecht (www.stmas.bayern.de/pflege/pflegeqg-e.pdf) bei der Aufnahme von Personen, die ständig die Anwesenheit von Betreuungspersonen benötigen, oder wenn Bewohner ihre Bedürfnisse nicht artikulieren können, auch in betreuten Wohngruppen oder im ambulanten Wohnen das volle Heimrecht zum Tragen kommt. Zudem greift in einigen Bundesländern schon das Heimgesetz, sobald zwei Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft wohnen.
Ambulante Wohnformen sind somit für einen bestimmten Personenkreis - zumindest in Bayern - nicht vorgesehen oder genehmigungsfähig. Das bedeutet offensichtlich, dass Menschen, die als kommunikationsunfähig gelten oder einen hohen Betreuungsbedarf haben, hier weiterhin auf Einrichtungsträger angewiesen sein werden.
Was geschieht mit diesen Menschen? Ab ins Pflegeheim?