Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Hier könnte Ihre Werbung sein
Werbebanner zu Alle inklusive! Die neue UN-Konvention
Werbebanner zu Urlaub in Sachsen ohne Barrieren
Werbebanner zu Beratungstelefon Persönliches Budget
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
12.03.2008 - 12:58

Unterstützungsmöglichkeiten auch für den ersten Arbeitsmarkt schaffen.

Berlin (kobinet) Zu der neu erschienenen Handlungsempfehlung der Bundesagentur für Arbeit "Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Men­schen nach § 33 Abs. 4 SGB IX" (DIA-AM) hat Markus Kurth, sozial- und behindertenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, heute Unterstützungsmöglichkeiten auch für den ersten Arbeitsmarkt gefordert. Es ist richtig, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die erhöhten Zugangszahlen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) reagiert. Ein objektiveres Feststellungsverfahren gehe grundsätzlich in die richtige Richtung, so der Abgeordnete.

"Gleichzeitig muss es aber auch entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten für eben solche Personen geben, die für erwerbsfähig auf dem ersten Arbeitsmarkt erklärt werden. Hier bleibt die Bundesregierung klare Antworten schuldig", meinte Kurth. Es sei auch weiterhin nicht geklärt, wann der Tatbestand der "Unterstützten Beschäftigung" in Kraft tritt.

Schon zum 1. Oktober 2008 könnten die ersten Personen, die die Eignungsanalyse durchlaufen haben, auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln. Es besteht nach Ansicht der Grünen ganz unzweideutig die Gefahr, dass viele Menschen ohne entsprechende Unterstützung - im Sinne eines dauerhaft angelegten Nachteilsausgleichs - ohne Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt bleiben. sch
 

Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Dorothea Moesch schrieb am 12.03.2008, 14:33

Natürlich "Diagnose"

Selbstverständlich muss im Zusammenhang mit sogenannten "Behinderten" wieder von "Diagnose" geredet werden, wenn es um Arbeitsmarktanalysen geht, handelt es sich doch um "Dauerkranke", die selbstverständlich und unter allen Umständen unter medizinischen Gesichtspunkten "gehandhabt" werden müssen, so heissen z.B. auch Erstgespräche bei der ARGE "Anamnesen" - wie eben beim Doc.

"Behinderte" sind eben immer noch keine Personen, sondern "Kranke", und die gehören am besten ins "Krankenhaus" - nur, dass dieses bei Behinderten dann "beschützte Werkstätte" oder "dritter Arbeitsmarkt" oder "CARP-Laden" heisst.

Es geht mal wieder nur um AusSONDERung, sprachlich wie inhaltlich.

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2009 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.