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kobinet-nachrichten
27.03.2008 - 06:31
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Eberswalde (kobinet) Das Behindertengleichstellungsgesetz in Brandenburg hat nach Ansicht der behindertenpolitischen Sprecherin der brandenburgischen Landtagsfraktion DIE LINKE, Ingeborg Kolodzeike, wenig bewirkt. Vor fünf Jahren, am 25. März 2003, ist das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) in Kraft getreten.
Schon im Jahr 2003 hätten die meisten Behindertenverbände und -organisationen berechtigte Kritik am Gesetz geübt. Es galt als "zahnloser Tiger". "Von der Geltung waren die Städte und Gemeinden von vornherein ausgenommen, wirksame Sanktionen fehlten. Heute muss sich die Landesregierung fragen lassen, in wie weit dieses Gesetz tatsächlich Benachteiligungen behinderter Menschen in Brandenburg beseitigt hat. Welche Chancen wurden den Menschen mit Behinderungen durch dieses Gesetz bei der Gleichstellung mit nichtbehinderten Menschen konkret eingeräumt? Konnte durch dieses Gesetz die selbständige Lebensführung tatsächlich verbessert oder gewährleistet werden?" so die Abgeordnete.
Selbst die bescheidenen Regelungen zur Beseitigung von Mobilitäts- und Kommunikationsbarrieren sind nach Ansicht von Ingeborg Kolodzeike unzureichend umgesetzt. Wie die Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage einräume, sei fast die Hälfte der Gerichte in Brandenburg für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nicht zugänglich. Induktionsschleifen in den Gerichtssälen für hörbehinderte Menschen seien fast nirgendwo vorhanden.
"Der Internetauftritt vieler Landesbehörden ist nach wie vor für blinde und sehbehinderte Menschen nicht barrierefrei. Das Brandenburgische Schulgesetz schränkt trotz Novellierung weiterhin den Besuch von behinderten Schülerinnen und Schülern in der Regelschule ein, in dem es schulische Integration nur da ermöglicht, wo schon räumliche, personelle und sächliche Voraussetzungen vorhanden sind. Ein Auftrag, solche Voraussetzungen zu schaffen, fehlt. Das vor fünf Jahren im § 1 dieses Gesetzes verankerte politische Ziel, die Benachteiligung behinderter Menschen in Brandenburg zu beseitigen, ist jedenfalls in vielen Bereichen noch längst nicht erreicht. Seit Oktober 2002 ist beispielsweise die Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten in Brandenburg um mehr als 60 Prozent gestiegen, dennoch werden mehrere Millionen Euro an Fördergeldern für Eingliederungsmaßnahmen behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt ungenutzt zurückgegeben", so Kolodzeike.
Zu beklagen sei gewiss nicht, dass noch manche ungelöste Aufgabe vor uns liege. Gleiche Lebensbedingungen für behinderte und nicht behinderte Menschen zu schaffen, sei der Anspruch des Artikel 12 Abs. 4 der Landesverfassung. "Um dies tatsächlich zu erreichen, muss nach der Fertigstellung des 'Rohbaus' endlich mit der Ausgestaltung der einzelnen Etagen begonnen werden. Die Menschen mit Behinderungen in Brandenburg erwarten von ihrer Landesregierung einen stärkeren Gestaltungswillen und mehr Initiativkraft", so Ingeborg Kolodzeike. elba
Luis Alberto Fernández Vidaud schrieb am 31.03.2008, 01:37
Bei der Behindertenpolitik soll es m.E. darum gehen, unsere Lebensbedingungen zu verbessern und günstiger zu gestalten, nicht darum, ob wir ähnliche Leistungen wie Nichtbehinderte erhalten. Allein die Tatsache, daß es so was wie ein SGB IX gibt, dessen Normadressaten einerseits behinderte Menschen, andererseits Behörden, welche Behinderten angemessene und nützliche Dienstleistungen zu erbringen haben, zeigt doch, daß die Gegenüberstellung Behinderten mit Nichtbehinderten an den Tatsachen des Lebens vorbeigeht.
Die Pflege des Lebens sollte das Ziel der Behindertenpolitik sein bzw. werden, nicht die Erlangung von Gleichbehandlung, Gleichberechtigung oder Gleichstellung. Denn was nützen mir diese Sachen, wenn ich mit dem eigenen Leben nicht klar komme?
Ich möchte nicht immer schauen, wie es dem Nachbarn geht, um festzustellen, ob es mir genau so gut oder genau so schlecht geht wie ihm. Vielmehr möchte ich mein eigenes Leben so gestalten, daß ich gesund bleibe, arbeiten gehen kann und mich in Lebensräumen niederlasse, wo ich mich wohlfühle. Ob Nichtbehinderte mich unterstützen können oder nicht, das muß erst herausgefunden werden. Wenn nicht, dann wünsche ich mir staatliche oder sonstige institutionelle Unterstützung, die dieses Defizit ausgleicht.
Ihr
Luis
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