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06.04.2008 - 11:20

Kein Berufsverbot für misshandelnden Altenpfleger.

München (kobinet) Das Berufsverbot gegen einen Altenpfleger, der nachgewiesenermaßen zweimal alte Menschen misshandelt hat, wurde jetzt vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Die Regierung von Oberbayern hatte das Berufsverbot verhängt. Das berichtete der Münchner Merkur in dieser Woche. Damit darf Altenpfleger Nils S. weiterhin die Berufsbezeichnung verwenden und in Pflegeheimen arbeiten.

S. hatte vor rund 4 Jahren eine pflegebedürftige, alte Frau beim Duschen alleine gelassen. Diese verbrühte sich an dem heißen Wasser so stark, dass ihr vier Zehen amputiert werden mussten. Daraufhin war S. gekündigt worden. Im Jahr 2006 schlug S. einen 70-jährigen Heimbewohner so stark, dass dieser Striemen im Gesicht hatte, was S. auch zugab.

Claus Fussek, Pflegeexperte aus München, dazu heute gegenüber kobinet: "Ein solches Urteil ist unfassbar. Ist denn die Unversehrtheit Schutzbefohlener nichts mehr Wert? Wäre so etwas in einem Militärgefängnis passiert, hätte die misshandelnde Person mit Bestrafung zu rechnen gehabt und wäre umgehend aus dem Dienst suspendiert worden. Das Urteil scheint die Taten des Pflegers zu legitimieren. Es ist entsetzlich". elba
 

 
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