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16.04.2008 - 06:57

Streit um Rollstuhl.

Berlin (kobinet) Wie die Bundestagsabgeordnete und Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Silvia Schmidt heute mitteilt, verweigert die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK) dem Rollstuhlnutzer Christian Huge einen 12-km-Rollstuhl, obwohl dieser die Kaufpreis-Differenz zur 6-km-Version aus eigenen Mitteln aufzahlen will.

Dabei gibt es bereits ein Urteil des Sozialgerichts Berlin, das dem Begehren von Huge beipflichtet. Die DAK akzeptiert diese Entscheidung nicht und hat Berufung angekündigt.

Hierzu Silvia Schmidt: "Ich bedaure außerordentlich, dass die DAK dem Urteil offenbar keine Beachtung schenkt und alle Rechtsmittel ausschöpfen will. Wohlwissend, dass es Herrn Huge nicht um unangemessene Wünsche geht und er dieses Hilfsmittel für eine selbstständige Lebensführung und die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit benötigt, will man den Prozess in die Länge ziehen. Ich fordere die DAK daher auf, die Berufung zurück zu ziehen und das Urteil des Sozialgerichts anzuerkennen!

'Unternehmen Leben' lautet der Leitspruch der DAK. Darunter stellt man sich gemeinhin etwas anderes vor, als das was Herr Huge derzeit erleben muss. Man kann nur hoffen und darf keine Chance ungenutzt lassen, dass die DAK zur Besinnung kommt und diesem Leitspruch Taten folgen lässt, die zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Teilhabe und Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderung geeignet sind. Damit wäre das 'Unternehmen Leben' auf dem richtigen Kurs."gba
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Ingrid Nockenberg schrieb am 17.04.2008, 19:36

KÄMPFEN Sie für Ihr Recht!


Bleiben Sie im Gespräch mit der DAK, schildern Sie immer wieder Ihre wichtigen Gründe für einen schnelleren Rollstuhl und versuchen Sie die DAK dazu zu bringen, die Entscheidung zu überdenken und unter Mitwirkung eines Gremiums des Widerspruchausschusses erneut zu bearbeiten. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.

Schreiben Sie an:
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK)
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.
Frankfurter Str. 84
53721 Siegburg
Telefon: + 49 22 41 - 1 08-0
Telefax: + 49 22 41 - 1 08-2 48
eMail: kontakt@vdak-aev.de

Mit frdl. Grüssen
Ingrid Nockenberg

Dorothea Moesch schrieb am 16.04.2008, 19:18

Da sieht man deutlich, worum es eigentlich geht

Es geht nämlich eben NICHT um eigenständiges Leben. Es geht NICHT darum, mit Freunden und Familie (womöglich noch der eigenen, nicht mit Papa und Mama!) Unternehmungen machen zu können. Es geht auch NICHT darum, normal berufstätig sein zu können.

Es geht darum, den armen Pfleglingen ein Zückerchen zu geben, damit sie sich in Heimen, Anstalten, Krankenhäusern oder der Herkunftsfamilie ein wenig bewegen können und GUT. Es geht um Spazierenfahren, um Zeitvertreib, um "Arbeiten" in der Werkstatt, wo immer eine Sozialtante zum Herumschuckeln bereit steht, es geht um ABHÄNGIGKEIT, um Sich-Helfen-lassen-MÜSSEN.

Wo kämen "wir" denn hin, wenn "Behindi" selbst entscheiden könnte, wenn "Behindi" nicht mehr abhängig wäre vom Wohlwollen, dass er sich durch Lächeln und Bravsein zu erkaufen hat?

Wie - dann wären "wir" etwa beim EMANZIPIERTEN BEHINDERTEN?

Huch, der wäre ja dann wie "wir"! Schröckliche Vorstellung!

Stephan Kobelt schrieb am 16.04.2008, 16:36

Willkommen im Klub

Genau mit der selben Problematik muß ich mich zur Zeit desgleichen herumärgern. Die DAK lehnt eine 12-km/h-Version konsequent ab weil:
- mit dieser Geschwindigkeit Mitmenschen gefährdet würden
- der E-Rollstuhl einen höheren Verschleiß hätte (Folgekosten)
- längere Strecken müssen ebenso nicht schnell überwunden werden, da Einkaufsmöglichkeiten etc. immer in Wohnnähe anzufinden sind (die Kasse verweist auf das SGB V, in dem sinngemäß steht das sie nur für die medizinische Versorgung zuständig, nicht aber für die Teilhabe)
- und, und, und

Gruß aus Görlitz

Markus Walloschek schrieb am 16.04.2008, 10:46

6 km/h ist zu langsam

Aus eigener Erfahrung weiß ich den Unterschied zwischen einem 6 km/h und einem 10 km/h E-Rollstuhles und kann nur jedem ein 10 km/h empfehlen und dafür zu streiten.

Die Vorteile liegen klar auf der Hand:
- man ist schneller über die Straße und somit aus Gefahrenzonen
- man ist schneller bei Regen an seinem Ziel und somit Vermeidung von Erkältung
- man spart teure Fahrdienste da man sich auch weitere Strecken zutraut
- man ist schneller von betrunkenen, unzurechnungsfähigen Menschen weg - Vermeidung von Körperverletzung
- man kann kleine Farradtouren mit Freunden/Familie mitbestreiten

Alle Krankenkassen die dieses normalen Grundrechte verweigern sollten sich schämen!

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