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18.04.2008 - 08:28

Stundensätze für Gebärdensprachdolmetscher in Hessen angehoben.

Kassel (kobinet) Das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) hebt den Stundensatz der Gebärdensprachdolmetschern (GSD) für die Unterstützung gehörloser Menschen bei der Ausübung ihres Berufes auf den von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter empfohlenen Satz an. Der Gehörlosen Ortsbund Kassel und Umgebung 1889 e.V. hatte zuvor die nicht auskömmliche Vergütung beklagt und eine Anpassung der Vergütungen gefordert.

"Beschäftigte in Betrieben und Verwaltungen müssen heute an ihren Arbeitsplätzen uneingeschränkt kommunikationsfähig sein. GSD ermöglichen gehörlosen Mitarbeitern eine Teilnahme an wichtigen betrieblichen Besprechungen, Konferenzen und Teamsitzungen. Für den betrieblichen Alltag vieler Unternehmen sind sie daher unverzichtbar und machen die Arbeitsplätze gehörloser Kollegen sicherer", erläuterte die für das Integrationsamt zuständige Erste Beigeordnete des LWV, Evelin Schönhut-Keil.

Auch innerhalb eines Sozialverwaltungsverfahrens oder wenn eine Sozialleistung in Anspruch genommen wird (zum Beispiel bei Arztbesuchen) können sich gehörlose Menschen von einem GSD unterstützen lassen. In diesen Fällen gilt mit dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) eine andere gesetzliche Grundlage. hjr
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Max Mütze schrieb am 18.04.2008, 10:29

Protest erfolgreich

Da hat sich der Protest des Kasseler Ortsverbandes der Gehörlosen, über den auch kobinet berichtet hat, ja endlich gelohnt.

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