Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Hier könnte Ihre Werbung sein
Werbebanner zu Alle inklusive! Die neue UN-Konvention
Werbebanner zu Urlaub in Sachsen ohne Barrieren
Werbebanner zu Beratungstelefon Persönliches Budget
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
23.04.2008 - 00:31

Integrationsfachdienste in Hessen sollen finanziell abgesichert werden.

Kassel (kobinet) Die hessischen Integrationsfachdienste (IFD) leisten nach Ansicht des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) mit qualifiziertem Personal in den Bereichen "Beratung" und "Vermittlung" einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Diese Dienste sollen erhalten und in ihrem Bestand abgesichert werden. Durch mehrere gesetzliche Änderungen im Zuge der "Hartz-Reform" wurde zum 1. Januar 2005 der IFD-Dienst im Bereich "Vermittlung" von den Agenturen für Arbeit in die Strukturverantwortung der Integrationsämter übergeben.

Ob dies eine ausreichende Rechtsgrundlage bietet, den Bereich "Vermittlung" aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zu finanzieren, ist rechtlich umstritten und wird derzeit bundesweit diskutiert und geprüft. Die einzelnen Bundesländer haben bislang daraus unterschiedliche Konsequenzen gezogen. Der Verwaltungsausschuss des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen hat daraufhin eine Übergangsregelung zur Finanzierung des Bereiches "Vermittlung" für das Jahr 2008 beschlossen. Damit sollte das Risiko minimiert werden, dass Träger Ressourcen abbauen müssen und eventuell Dienste im Bestand gefährdet sind.

Zwischenzeitlich ist deutlich geworden, dass die vereinbarte Frist, die bestehenden Verträge zum 31. Dezember 2008 zu kündigen und durch neue rechtssichere Verträge zu ersetzen, zu kurz bemessen ist. Der Verwaltungsausschuss hat deshalb am 16. April 2008 beschlossen, aufgrund der schwierigen Rechtslage und komplexen Finanzierungsumstellung die Frist um ein weiteres Jahr, bis zum 31. Dezember 2009, zu verlängern.

Ziel der Verhandlungen wird, neben der Bestandssicherung der IFDs, eine individuelle Leistungsfinanzierung unter Berücksichtigung eines Basisbetrages sein. Die zuständige Erste Beigeordnete des LWV Hessen Evelin Schönhut-Keil erklärte nach der Sitzung des Verwaltungsausschusses in Kassel, dass sie daran festhält, die gut funktionierenden Netzwerke zu erhalten und in den jeweiligen Regionen abzusichern. Außerdem wünsche sie eine Klarstellung der Rechtslage nach den Hartz-Reformen. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass man die Menschen mit Behinderungen bei dieser Reform unzureichend berücksichtigt hat. "Es darf nicht sein, dass diese Menschen durch alle Finanzierungsstränge fallen und qualitativ gute Beratungsinstitutionen ohne Finanzierungsgrundlage dastehen!", erklärte
Evelin Schönhut-Keil abschließend. moh
 

Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2009 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.