
Hamburg (kobinet) Die erste schwarz-grüne Koalition auf Länderebene ist nach der Zustimmung der Parteigremien in Hamburg nun perfekt. Im Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen CDU und Grünen, dem beide Parteien zugestimmt haben, finden sich auch eine Reihe von behindertenpolitischen Themen.
"Die Koalitionspartner werden prüfen, ob es sinnvoll und notwendig ist, das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen zu erweitern. Ein Prüfauftrag bezüglich der Notwendigkeit weiterer barrierefreier Toiletten im öffentlichen Raum wird vereinbart. Menschen mit Behinderungen sind oft mit komplizierten rechtlichen Regelungen konfrontiert. Für sie ist die Möglichkeit, ihre sozialrechtlichen Ansprüche vollständig durchzusetzen, besonders wichtig. Die Koalitionspartner wollen deshalb die Selbsthilfegruppen besonders unterstützen, die hier wertvolle Beratungsarbeit leisten und entsprechende Regelungen in die Ziel- und Leistungsvereinbarung mit den Trägern aufnehmen. Das Blindengeld wird an die Rentenentwicklung gekoppelt", heißt es in der Vereinbarung.
Die Koalitionspartner sind sich zudem einig, dass auch Schwerbehinderte der Hilfebedarfsgruppen IV und V ambulante Betreuungsformen wählen können. Die dafür notwendigen ambulanten Betreuungsformen sollen angeboten werden. "Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gemeinschaft sicherzustellen, sehen die Koalitionspartner einen Bedarf an neuen, flexiblen Tagesstrukturierungsangeboten im sozialen Wohnumfeld. Die Konzeption und die Kosten für bis zu 300 Leistungsberechtigten sollen in einem ersten Schritt geprüft werden. Insbesondere gilt das für geistig behinderte Menschen, die aus Werkstätten im Rahmen der Verrentung ausscheiden", heißt es in dem Vertragswerk. Viele Langzeitarbeitslose bräuchten für eine erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Probleme besondere Unterstützung. Eine Planungsgruppe soll daher neue integrierte Teilhabeformen im Kontext von Wohnen und Arbeiten entwickeln (soziale und berufliche Teilhabe). Dabei sollen auch Möglichkeiten für Übergänge zwischen Werkstätten und Arbeit in Unternehmen einbezogen werden, heißt es in dem Koalitionsvertrag. moh
Luis Alberto Fernández Vidaud schrieb am 19.05.2008, 20:37
Zweifel und Glaube gehören oft zusammen und schaukeln sich demzufolge gegenseitig hoch. Schauen ist besser als Glauben bzw. Zweifeln, und weder Glauben noch Zweifeln sind mit Denken gleichzusetzen.
Die positive Gestaltung der Betriebsordnung in den Werkstätten hat bisher keiner gewagt. Das wäre etwas, was mit der WVO i.V.m. § 144(1) SGB IX zusammenhängen würde. Die WVO ist dürftig ausgestattet, sie setzt den Behinderten in hilf- und rechtlose Lage aus und kommt unterlassener Hilfeleistung gleich.
Am 23.06.08 gibt es bei Herrn Kurth, MdB eine Anhörung über die Werkstätten für Behinderte. Vielleicht kann dort das Thema angesprochen werden. Ich selbst habe das Thema im Rahmen einer Petition beim Deutschen Bundestag unter Pet 3-16-11-2171-016692 angesprochen. Ich befinde mich z.Z. im Widerspruchsverfahren.
Keine Partei ist bisher für die Herstellung humaner Verhältnisse in den WfbM eingetreten, auch nicht die linken Parteien.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Luis
Gerd Frank schrieb am 12.05.2008, 06:12
soll da was ändern? Da muß aber Bündnis 90 die Grünen sich aber durchsetzen. Die CDU hält in meinen Augen immer noch daran fest wie es in den Werkstätten abläuft. Sie hält immer noch sozusagen an den alten Zöpfen fest. Sollte die CDU langsam zur Vernunft kommen. Ich habe da so meine Zweifel
Luis Alberto Fernández Vidaud schrieb am 11.05.2008, 17:12
Das höre ich zum ersten Mal, daß ein Bundesland den Versuch wagt, die Werkstattordnung positiv zu gestalten. Was wird aus dem Projekt werden? Das sollten wir alle aufmerksam und begleitend beobachten.
Ihr
Luis