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30.04.2008 - 07:59

Mindestlohn-Standards im Pflege- und Rehabereich umstritten.

Berlin (kobinet) Der Europäische Gerichtshof (EuGH hat) am 3. April 2008 entschieden, dass die Tariftreueverpflichtung des niedersächsischen Vergabegesetzes nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Damit stellt der EuGH wie schon in vorhergehenden Urteilen die sogenannte Dienstleistungsfreiheit über den Schutz der Arbeitnehmer.

"Die Rechtsprechung des EuGH geht in die völlig falsche Richtung", kritisiert die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt. "Wir brauchen Mindestlohn-Standards in allen öffentlichen Aufträgen. Nur so können wir auch im Pflege- und Rehabilitationsbereich, insbesondere der beruflichen Bildung, den hohen Qualitätsstandard in Deutschland aufrechterhalten." Schmidt sieht den sozialen Anspruch der Europäischen Union gefährdet. Das EU-Vergaberecht müsse entsprechend angepasst werden, damit soziale Mindeststandards bei der öffentlichen Auftragsvergabe eingehalten werden, fordert die SPD-Behindertenbeauftragte. hjr
 

 
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