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kobinet-nachrichten 05.05.2008 - 14:38
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Einschränkung des Behindertenfahrdienstes - Frankfurter Behinderten reicht's

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Frankfurt a.M. (kobinet) Die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) beklagt, dass die Behindertenfahrdienste in der Mainmetropole seit Jahren immer weiter eingeschränkt werden. Die FBAG fordert: Alle Menschen mit Behinderungen, die sich nicht alleine im öffentlichen Raum bewegen können, müssen am Behindertenfahrdienst teilnehmen können, Aktionsradius muss das Tarifgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) sein, keine Beschränkung der Fahrten pro Monat, keine Einkommens- und Vermögensprüfung für die behinderten Fahrdienstnutzer. Der Personenkreis der berechtigten Fahrdienstbenutzer muss nach Ansicht der FBAG erweitert werden für Menschen mit Lernschwierigkeiten und sinnesbehinderte Menschen, die häufig die öffentlichen Verkehrsmittel nicht alleine benutzen können.

"Etwa 5000 Menschen in Frankfurt benötigen, um das zu tun, was für andere Menschen alltäglich ist - Einkaufen gehen, Post- und Bank-Angelegenheiten erledigen, Freunde oder Familie besuchen, ins Theater gehen - den Behindertenfahrdienst", stellt Petra Rieth fest, sie ist Sprecherin des Fachausschusses Verkehr und Beförderungsdienst der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG).

Seit 32 Jahren gibt es den Behindertenfahrdienst in Frankfurt. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind bis heute nur teilweise barrierefrei benutzbar. Rieth erinnert daran, dass die Verkehrsverantwortlichen in Frankfurt selbst den Standpunkt formuliert haben: "Ein Transportsystem ist nur dann wirksam, wenn alle Fahrzeuge und alle sonstigen baulichen Anlagen für Rollstuhlfahrer/innen benutzbar sind". Davon sei man in Frankfurt noch weit entfernt, so die FBAG-Sprecherin. Deshalb dürfe die CDU/Grüne-Mehrheit im Frankfurter Magistrat den Behindertenfahrdienst nicht immer weiter einschränken.

16 Fahrten pro Monat mit dem Behindertenfahrdienst erlaubt die Stadt Frankfurt. "Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen zweimal pro Woche etwas unternehmen können", macht Petra Rieth deutlich. Dieses Kontingent wurde in Frankfurt 1976 festgelegt. "Man muss ja irgendwie anfangen", so der Maßstab des damaligen Sozialdezernenten Berg (SPD). "Damals ahnte niemand, dass diese eher zufällig gewählte Grenze mehr als 30 Jahre nicht verändert wird", moniert heute Rieth. Seither habe es bei den Regularien der Stadt fast ausschließlich Rückschritte gegeben.

Das Nutzungsgebiet des Behindertenfahrdienstes geht in Frankfurt nur bis zur Stadtgrenze plus 10 km. Die FABG bezeichnet diese Mobilitätseinschränkung als "unwürdig". "Vor der letzten Kommunalwahl versprachen CDU-Stadtverordnete, den Aktionsradius auf 30 km jenseits der Stadtgrenzen auszuweiten. Nach der Wahl wurde das Versprechen wieder einkassiert", so Petra Rieth. Seither habe es manche Gespräche mit der Verwaltung der Stadt Frankfurt gegeben, Diskussionen auf vielen Ebenen, mehrere Gespräche mit wechselnden Dezernenten, Ankündigungen, Zusagen - und jedes Mal wieder Rückzieher. "Herausgekommen ist bis heute: Nichts. Ganz im Gegenteil, zu Beginn dieses Jahres haben nun CDU und Grüne, das gleiche Konzept, das sie vor 3 Jahren gestoppt haben, als Grundlage zu einer Ausschreibung selbst beschlossen. Anträge der SPD, die die Themen der FBAG unterstützt haben, wurden dagegen abgelehnt", erklärte Rieth.

Die FBAG fasst ihre Forderungen für dieBehindertenfahrdienste zusammen: "Maßstab muss der ÖPNV sein, wie ihn Menschen ohne Behinderungen ganz selbstverständlich nutzen können".

"Wir haben ein Bundesgleichstellungsgesetz, die Stadt Frankfurt am Main hat die Erklärung von Barcelona unterschrieben, mit der sie sich verpflichtet hat Frankfurt barrierefrei zu gestalten, der Magistrat erklärt, dass Frankfurt eine barrierefreie Stadt für alle Menschen sein soll ..., wir erwarten Ergebnisse!" heißt es seitens der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft. hjr
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Max Mütze schrieb am 05.05.2008, 22:22

Mobilität ist Grundrecht

Mobilität muss als Grundrecht aller Menschen angesehen werden. Den Diensten, die das ermöglichen, dürfen nicht länger Steine in den Weg gelegt werden. Nicht am Main und nicht anderswo. Dem CeBeeF viel Erfolg in seinen Bemühungen - oder muss man schon "in seinem Kampf" sagen.

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