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kobinet-nachrichten 07.05.2008 - 07:17
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Bundesregierung bewegt sich schwerfällig

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Berlin (kobinet) Die Bundesregierung bewegt sich nach Ansicht des behindertenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Markus Kurth, in Sachen UN-Konvention schwerfällig und fällt höchstens durch schwerwiegende Übersetzungsfehler bei der Konvention auf. Dies bringt der Behindertenpolitiker in seinem Kommentar im Nachgang zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen zum Ausdruck, den die kobinet-nachrichten im folgenden dokumentieren. moh

Kommentar von Markus Kurth

Der Europäische Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen jährte sich an diesem 5. Mai 2008 zum sechzehnten Mal. An vielen Orten in ganz Europa ist er Anlass für Aktionen, Demonstrationen und
Fachveranstaltungen gegen Diskriminierungen und Benachteiligungen. Nach so vielen Jahren des Protestes häufen sich ganz unvermeidlich die Fragen, ob solch ein Tag überhaupt noch Sinn macht. Zwar gibt es nach jahrelangen Auseinandersetzungen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Auch das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von der Bundesrepublik unterzeichnet. Also alles in bester Ordnung? Mitnichten! Die Bundesregierung bremst fast jeden Fortschritt im Kampf gegen Antidiskriminierung aus. Sie verzögert, dämpft ab und blockiert. In Sonntagsreden lobt sich die Regierung (meistens unter Verweis auf Rot-Grün), alltags zementiert sie den Status Quo.

Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde zwar von der Bundesrepublik Deutschland als eine der ersten Staaten überhaupt unterzeichnet. Auf eine Einbringung in Bundestag und Bundesrat, die eine Rechtsverbindlichkeit durch Ratifikation erst ermöglicht, warten wir jedoch bis heute. Dies ist umso bedauerlicher, als dass zwanzig andere Staaten die Konvention mittlerweile angenommen haben. Für diese Staaten ist das Übereinkommen seit dem 3. Mai 2008 rechtsverbindlich. Die Expertinnen und Experten für das Gremium der Interpretation und der Auslegung der Konvention stammen aus dem Kreis der ersten zwanzig Länder. Deutschland ist nicht dabei.

Die Bundesregierung bewegt sich schwerfällig und fällt höchstens durch schwerwiegende Übersetzungsfehler bei der Konvention auf. So versucht sie den Begriff der "inclusion" nicht mit "Inklusion", sondern mit "Integration" zu übersetzen. Eine völlige Ignoranz gegenüber der jahrelangen Diskussion in der Behindertenpolitik.

Ähnlich traurig sieht es im Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aus. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Menschen mit Behinderungen können nach den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gegen Diskriminierungen bei so genannten Massengeschäften vorgehen. Kommt es jedoch im Zivilrecht zu Diskriminierungen, so gibt es für Klagen von Menschen mit Behinderungen keine rechtlichen Grundlagen. So konnte beispielsweise eine Familie, die im Sommer 2007 aufgrund der Behinderung des Sohnes aus einer lang vorher gebuchten Ferienwohnung auf Usedom rausgeworfen wurde, gerichtlich nicht dagegen vorgehen. Im Gegensatz zu Regelungen gegen Diskriminierungen aufgrund der ethischen Herkunft und rassistischer Diskriminierungen,
bestehen solche Regelungen für den Bereich der Behinderung weder im europäischen, noch im deutschen Recht. Hier muss die Bundesregierung endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und sich auf europäischer Ebene für eine Anhebung der europäischen Antidiskriminierungsbestimmungen auf ein gleiches Niveau auch für die Kriterien wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität einsetzen. Doch das Gegenteil ist der Fall. Auf europäischer Ebene ist ausgerechnet die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland die treibende Kraft, um einen Richtlinienentwurf der Kommission zu Fall zu bringen.

Bleibt das BGG: Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde unter der rot-grünen Vorgängerregierung eingeführt. Nach nun sechsjährigem Bestehen muss man sich aber fragen, was das Gesetz konkret gebracht hat. Eine Anhörung der Grünen Bundestagsfraktion aus dem April des vergangenen Jahres hat gezeigt, dass im Bereich "Staat, Behörden und Verwaltung" schon beachtliche Erfolge in Sachen Barrierefreiheit erzielt wurden. Darüber hinaus belegte die Anhörung jedoch, dass in vielen Bereichen noch enormer Handlungs- und Verbesserungsbedarf besteht. So sind insbesondere die im Gesetz verankerten Instrumente der Verbandsklage und der Zielvereinbarung nur unzureichend. Bereiche wie der Nah- und Fernverkehr, Medien, Bauen oder Tourismus sind noch lange nicht barrierefrei. Auf der Grundlage einer Großen Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion werden wir weitere Initiativen starten, um nach der Beantwortung durch die Bundesregierung am 4. Juni 2008 das Behindertengleichstellungsgesetz weiterzuentwickeln.

Alles in allem zeigen die drei in Deutschland wichtigsten Grundlagen gegen Diskriminierung und Benachteiligung den noch immer bestehenden Handlungsbedarf. Die eingangs genannte Frage, ob ein Europäischer Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen überhaupt noch Sinn macht, kann somit nur eine Antwort haben: Ja! Die Bundesregierung hat in dieser Legislatur wenig getan, um die Gleichstellung weiter voranzubringen. Lassen Sie uns gemeinsam den Druck aufrechterhalten und für eine diskriminierungs- sowie barrierefreie Gesellschaft streiten.
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Luis Alberto Fernández Vidaud schrieb am 11.05.2008, 16:55

Norwegen zum Vorbild machen

Lieber Herr Abgeordneter,

nicht Gleichstellung, sondern Benachteiligungsverbot soll der Staat anstreben. Darin muß der Nachteilsausgleich enthalten sein. Der Behinderte soll von der öffentlichen Gewalt eine Behandlung erfahren, die ihm nützt.

In Norwegen gibt es ein Anti-Diskriminierungs-Tribunal, das Fälle von Benachteiligung und Mißhandlung ahndet. Dieses Tribunal funktioniert wie eine Beschwerde-, aber auch wie eine Ombudsstelle. Es regt die Benachteiligten auf, Beschwerden einzulegen und von den Feststellungs- und Ermittlungsdiensten Gebrauch zu machen.

Dagegen redet Deutschland von "Gleichstellung" und "Gleichberechtigung" bzw. "Gleichbehandlung". Diese Ausdrücke sind geeignet, das eigentliche Unrecht zu unterdrücken, das dem Behinderten im tagtäglichen Leben widerfährt. Solche Bemühungen sind -- wenn man das Gesamtbild vor sich hat -- a priori zum Scheitern verurteilt. Sie sind eher geeignet, überkommene und althergebrachte Verhältnisse so lang wie möglich aufrechtzuerhalten.

Was hindert die Bundesbeauftragte für Behinderte daran, wenigstens als Petitionsstelle tätig zu sein?

Ihr


Luis

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