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kobinet-nachrichten
08.05.2008 - 14:37
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Berlin (kobinet) Einen "Unterstützungsbedarf bei Inanspruchnahme des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets" mahnt der behindertenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion "Die Linke", Dr. Ilja Seifert, gegenüber der Bundesregierung an. Unzufrieden ist er mit den Antworten der Bundesregierung auf seine Anfrage im Bundestag. Die Regierungsposition zu den Fragen und Problemen mache wiederholt deutlich: "Der vielfach angekündigte Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik - weg von Fürsorge, hin zur Selbstbestimmung - stellt sich weiterhin als Sonntagsrede heraus".
Seit Beginn dieses Jahres gibt es einen verbindlichen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Damit sollen Menschen mit Behinderungen ihre Unterstützungsbedarfe selbstbestimmt einkaufen können.
"Trotz dreijähriger Modellphase gibt es noch viele Fragen und Probleme - sowohl bei den Betroffenen als auch beim Gesetzgeber und den öffentlichen Verwaltungen", stellt Seifert fest. "Das spricht nicht dafür, dass die Bundesregierung ihre eigenen Propaganda-Reden ernst nimmt. Eine große Barriere bleiben für viele die Defizite an Beratung, Betreuung und Assistenz. Wer nie lernen konnte, ein Budget verantwortungsbewusst zu verwalten, braucht dafür eben verlässliche Assistenz. Die ist nicht zum Nulltarif zu haben", so Seifert.
Die zweite große Barriere sei der Widerspruch, einerseits das Persönliche Budget "so zu bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird" und andererseits "die Höhe des Budgets nicht die Höhe der ansonsten erbrachten Leistungen übersteigen" soll. "Hier veralbert die Bundesregierung sich und die Betroffenen", bemängelt Seifert. hjr
Luis Alberto Fernández Vidaud schrieb am 11.05.2008, 16:15
Lieber Herr Abgeordneter,
vielen Dank für Ihren guten Beitrag zur Verbesserung der Lebenslage der Behinderten. Ich unterbreite den Vorschlag, daß die Staatsgewalt sowie die Gesellschaft einen weiteren Schritt wagt, was den Paradigmenwechsel angeht.
Denn im Bewußtsein und Sprachgebrauch vieler Menschen wird der Begriff "Selbstbestimmung" mit "Aussetzung in hilf- und rechtlose Lage" gleichgesetzt, was zur Folge hat, daß Behinderte, die wirklich Hilfe brauchen, im Stich gelassen werden.
Um diese Unannehmlichkeiten zu überwinden, plädiere ich für die Anwendung folgenden "Heilmittels": Der Behinderte soll als Grundrechtsträger anerkannt, der der Fürsorgepflicht mehr bedarf als anderer Personenkreise. Da ist nichts Verwerfliches mit dieser Feststellung zu erkennen.
Wenn andere z.B. von Mobilität und Barrierefreiheit sprechen, dann sollen andere von Freizügigkeit nach Art. 11 GG sowie von allgemeiner Handlungsfreiheit nach Art. 2(1) GG. Das alte Elfes-Urteil vom 16.01.1957 unter BVerfGE 6, 32ff. an dieser Stelle zu Rate zu ziehen, kann ich nur "wärmstens" empfehlen, denn manchmal haben Gerichte an sich, den Bürgern nützliche Weissagungen zu bescheren.
Das ist an dieser Stelle der Fall.
Dein
Luis
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