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kobinet-nachrichten 11.05.2008 - 06:57
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http://www.kobinet-nachrichten.org

Behinderte nicht weiter von privaten Versicherungen ausschließen

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Berlin (kobinet) Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) kritisiert die Versicherungswirtschaft, weil trotz des "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes" nach wie vor behinderte und chronisch kranke Menschen diskriminiert werden und keine privaten Versicherungen zu akzeptablen Konditionen erhalten. Mit der neu eingerichteten Versicherungsstelle für chronisch kranke und behinderte Menschen setzt sich der Verband gemeinsam mit der Union Versicherungsdienst GmbH für die Gleichbehandlung von behinderten Menschen in der privaten Vorsorge ein.

Die Versicherungsunternehmen verwehren behinderten Menschen in vielen Fällen pauschal den Abschluss von Privatversicherungen. "Das ist ein bodenloser Skandal", so Heidi Merk, Vorsitzende des DPWV. Um passende Versicherungslösungen für chronisch kranke und behinderte Menschen zu gestalten, haben der DPWV und der Union Versicherungsdienst gemeinsam eine Versicherungsstelle für chronisch kranke und behinderte Menschen eingerichtet. "Unser Ziel ist es, dass behinderten Menschen ausreichender Versicherungsschutz zur Verfügung steht", so Merk. "In der Versicherungsstelle werden daher nun erstmalig Informationen und Bedarfe systematisch gebündelt und aufbereitet, damit bestehende Versicherungslücken aufgedeckt und durch neue Lösungen passgenau geschlossen werden können." hjr
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Wasilios Katsioulis schrieb am 11.05.2008, 09:45

nähere Informationen

zu diesem Thema auf meiner Internetseite:

www.disabilityshop.org

Es ist erfreulich, dass sich nun, nach 3 jähriger politischer Arbeit auch die grossen Behindertenverbände endlich mit dem Thema des privaten Versicherungsschutzes für Behinderte auseinandersetzen.

Ziel muss es allerdings sein keine spezielle Lösungen für Behinderte zu erreichen, sondern den generellen Zugang zu allen Versicherungen zu erreichen ("Stichwort: "designed for all")

Meine Privatklage hierzu befindet sich derzeit auf der Ebene des Bundesgerichtshofes. Ich sehe die Ablehnung behinderter Menschen nur wegen ihrer Diagnose (Stichwort: "Ablehnungsdiagnoselisten") auch nach alter Rechtslage als Verstoss gegen den Art. 3 III 2 GG an, denn die erforderliche Einzelfallprüfung ist so nicht erfolgt und die Menschen mit Behinderungen tragen keine Schuld daran, dass sie mit diesen Diagnosen leben. Folglich sehe ich hier willkürliches Handeln, und dies umso mehr wenn berücksichtigt wird, dass staatliche Statistiken für die Berechnung einer Risikoprämie auch bei Privatversicherungen oftmals zur Verfügung steht, wie z.B. bei der privaten BU.

Beste Grüsse
Wasilios Katsioulis

Wasilios Katsioulis schrieb am 11.05.2008, 17:46

Versicherungen und das BVG

ergänzend wollte ich noch mitteilen, dass ca. 30 Versicherungen Ende März 2008 zum Bundesverfassungsgericht gezogen sind um u.a. zu verhindern, dass Menschen mit Behinderungen sich privat versichern können, wie es beispielsweise die Gesundheitsreform der Bundesregierung vorsieht.

Auch die EU Kommission plant Diskriminierungsschutz im Versicherungswesen und hat letztes Jahr eine Konferenz abgehalten, bei der ich folgenden Vortrag gehalten habe:

ec.europa.eu/employment_social/events/2007/eddp/katsioulis_de.doc
ec.europa.eu/employment_social/events/2007/eddp/katsioulis_en.pdf


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