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22.05.2008 - 07:00

Steuer auf Pflegegeld für Gastfamilien fachlich unangemessen.

Berlin/Krautheim (kobinet) Wie bekannt wurde, plant das Bundesfinanzministerium, das Pflegegeld für Gastfamilien zu besteuern, die behinderte Menschen im Rahmen des betreuten Wohnens aufnehmen. Einen Vergleich mit der Tagespflege, wie ihn das Bundesfinanzministerium in seinem Erlass zieht, halten sowohl der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) als auch der Paritätische Gesamtverband für fachlich unangemessen. Das betreute Wohnen in einer Gastfamilie stellt für viele behinderte Menschen eine Alternative zum Leben in einem Heim dar.

"Unser Ziel ist es, durch betreutes Wohnen für mehr behinderte Menschen Alternativen zu stationären Plätzen zu schafffen. Darin sieht unser Verband mittel- und langfristig die Chance, behinderten Menschen eine Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Eine Besteuerung des Pflegegeldes für Gastfamilien würde die wenigen Angebote an betreutem Wohnen weiter reduzieren", kritisiert Irmgard Winkler, stellvertretende Vorsitzende des BSK die Pläne des Ministeriums. "Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, das Betreuungsgeld, das Gastfamilien erhalten, wenn sie sich im Rahmen des betreuten Wohnens um behinderte Menschen kümmern, nicht zu besteuern", so Irmgard Winkler. hjr
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Sabine Gutmann schrieb am 22.05.2008, 13:32

eine Besteuerung

würde bei den Familien wie eine "Bestrafung" empfunden werden. Sollte die Besteuerung dennoch durchgeführt werden, so sollte das Pflegegeld um den Steuerbetrag erhöht werden, damit diese Familien nicht schlechter gestellt werden als mit der bisherigen Regelung.

Die Pflegelder sind nämlich - unter Berücksichtigung der mit der Pflege verbundenen Mühe und des Einsatzes - schon heute viel zu niedrig.

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