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05.06.2008 - 00:59

Diskriminierungsschutz ist Menschenrecht - nicht Lobbypolitik für Wirtschaft.

Berlin (kobinet) Die öffentliche Äußerung der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Dr. Martina Köppen eine stärkere Regulierung und eine weniger strenge Definition des Begriffs Diskriminierung wären ein Schlag für die Wirtschaft", wird nach Ansicht der SPD Bundestagsfraktion dem gesetzlichen Auftrag der Antidiskriminierungsstelle, wie er im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland verankert ist, nicht gerecht. Dies bekräftigten die stellvertretende Vorsitzende der SPD Bundestagsfraktion Christel Humme und die Sprecherin der Arbeitsgruppe für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD Bundestagsfraktion, Caren Marks, in einer Presseerklärung.

Die SPD Bundestagsfraktion nimmt die Stellungnahme von Dr. Martina Köppen daher mit ausgesprochenem Befremden zur Kenntnis. "Der Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist es, ihre Aufgaben in unabhängiger Weise wahrzunehmen. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu ergreifen. Sie ist also Lobby der Betroffenen. Diskriminierungen jeglicher Art werden von uns entschieden abgelehnt. Ebenso wie wir es immer abgelehnt haben, dass eine Rangfolge und Bewertung von einzelnen Diskriminierungsgründen vorgenommen wird. Diskriminierungsschutz ist Schutz der Menschenrechte. Ein bisschen Schutz darf es nicht geben", erklärten Humme und Marks.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüße daher ausdrücklich die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem umfassenden Diskriminierungsschutz und einer umfassenden Richtlinie. Der Kommissionsvorschlag sollte diesem Rechnung tragen. "Der von Frau Dr. Köppen zitierte 'konstruktive Dialog' mit der Wirtschaft ist durchaus zu führen, aber keine Richtschnur für die Umsetzung des Schutzes vor Benachteiligungen. Wirtschaftsinteressen versus Diskriminierungsschutz ist nicht die Leitlinie. Es wird in diesem Zusammenhang aber deutlich, dass innerhalb der Wirtschaft wohl noch nicht überall angekommen ist, welche Chancen damit für einen ökonomischen Erfolg eröffnet werden. Ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld, eine Kultur der Anerkennung und Wertschätzung lässt Menschen produktiver und motivierter arbeiten. Davon können Unternehmen nur profitieren. Die Unterzeichner der Charta der Vielfalt, eine von der Bundesregierung begrüßte und unterstützte Unternehmensinitiative, haben die entsprechenden Signale gegeben", erklärten die SPD Politikerinnen. moh
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Sich.-Ing. Jörg Hensel schrieb am 08.06.2008, 14:22

Wer regiert den Staat ?

Anhand dieser Vorgänge wird deutlich, wer Deutschland tatsächlich regiert.
Staatliche Stellen, die sich um Menschenrechte zu kümmern haben, werden mit wirtschaftsfreundlichen Lobbisten besetzt. - Recht und Gesetz ist denen völlig egal. Auch ich habe bei der CDU-Frau Köppen angerufen. Was ich erlebt habe, passt genau in dieses Bild der konsequenten Abwehr von Grundrechten eines Bürgers der EU.- Jedoch ist Frau Köppen kein Einzelfall. - In Schleswig-Holstein beispielsweise werden offenbar ebenfalls derartige Stellen mit einer politisch agierenden Wirtschaftslobby besetzt, die ihr Handwerk gut versteht. - Egal ob es sich um Korruptionsbeauftragte, Arbeitsschutzbehörden, diverse Gerichte oder parteiliche motivierte Mitglieder des Petitionsausschusses im Landtag handelt. Die Liste ließe sich beliebig fortführen.
Die Unterwanderung des Staates hat schon längst begonnen; die Menschenrechte in Deutschland bleiben dabei auf der Strecke.

Sich.-Ing.J. Hensel
www.mobbing-gegner.de

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