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kobinet-nachrichten
05.06.2008 - 00:33
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Magdeburg (kobinet) Der Landesbehindertenbeirat von Sachsen-Anhalt hat in seiner letzten Sitzung die Feststellung getroffen, dass die Landesregierung durch die fortgesetzte Separation von jungen Menschen mit Behinderungen in Förderschulen und den Einsatz öffentlicher Mittel für Schulausbauten ohne Herstellung von Barrierefreiheit diese Menschen diskriminiert und dass Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf Verhinderung und Beseitigung von diskriminierenden und benachteiligenden Maßnahmen und Regelungen haben.
Der Beirat wird deshalb seine Empfehlung an die Landesregierung erneuern, die Separationspolitik an den Schulen umgehend zu beenden und allen Menschen gleiche Chancen einzuräumen. Auch wird der Beirat den Landtag bitten, ihn in die entsprechende Diskussion einzubeziehen, heißt es in einer Presseerklärung.
"Integration in Regelschulen erfolgt in außerordentlich geringem Umfang, ohne dass dies unter Berücksichtigung der Behinderung der Sache nach unverzichtbar geboten wäre. Der Anteil der Förderschüler an der Gesamtschülerzahl steigt in Sachsen-Anhalt von Jahr zu Jahr. In Magdeburg bestehen deshalb nun mehr Förderschulen, als Sekundarschulen. Schulen werden oft umgebaut, ohne dass Barrierefreiheit hergestellt wird. Die Interessen der Menschen mit Behinderungen werden durch diese Schulpolitik nicht gewahrt, da ihnen gleichwertige Schulabschlüsse und gemeinsamer Schulunterricht auch wegen Aufrechterhaltung der Barrieren vorenthalten werden. Aufgrund der einseitigen Möglichkeiten werden Menschen an ihrer weiteren Entwicklung gehindert und vom allgemeinen Bildungs- und Arbeitsmarkt überwiegend ausgeschlossen", heißt es in der Erklärung. Junge Menschen mit Behinderungen könnten so weder ihren Anspruch auf eine ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt noch eine gleiche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft oder eine selbstbestimmte Lebensführung verwirklichen.
Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt, da sie ausschließlich oder überwiegend auf Umständen beruhe, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
Hintergrund:
Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BGStG LSA) vertritt der Landesbehindertenbeirat die Interessen der rund 250.000 Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt und berät die Landesregierung in allen Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Dem Beirat gehören 16 stimmberechtigte Mitglieder, zumeist selbst Betroffene, sowie weitere Mitglieder mit beratender Stimme an, die Verbände, Verwaltungen, Kammern und Ministerien vertreten. Den Vorsitz führt der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen Adrian Maerevoet. moh
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