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kobinet-nachrichten
05.06.2008 - 07:09
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Die Anhörung im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales hat die behindertenpolitische Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, in der Überzeugung bestätigt, dass ein Wandel und eine Überwindung der stationären Hilfeformen erreicht werden und den Menschen volle Selbstbestimmung und Teilhabe gegeben werden kann.
In der Anhörung sei deutlich geworden, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe an dem Menschen, also der Person orientiert erbracht werden müssen. Das heiße, man richtet sich nur nach seinem persönlichen Bedarf und nicht mehr nur nach dem Bedarf der Einrichtung. Menschen mit Behinderung müssten mehr Wahlmöglichkeiten bekommen.
Eine wichtige Feststellung in diesem Zusammenhang traf für Silvia Schmidt der Sachverständige Prof. Dr. Rohrmann: "Es gibt in unserem Hilfesystem eine unhinterfragte Annahme, dass es Menschen gibt, die aus irgendwelchen Gründen stationär versorgt werden müssen. … Ambulante Hilfen haben bisher schon gezeigt, dass man eigentlich jeden dauerhaften Hilfebedarf auch durch eine Hilfe in der eigenen Häuslichkeit realisieren kann und dass damit ein viel höheres Maß an Lebensqualität erreicht werden kann."
"Das zeigt mir, dass wir einen Wandel und eine Überwindung der stationären Hilfeformen erreichen können und den Menschen volle Selbstbestimmung und Teilhabe geben können. Das macht mich sehr glücklich, denn dafür kämpfe ich gemeinsam mit vielen Mitstreitern in meiner Fraktion seit Einführung des SGB IX", zeigt sich die SPD-Abgeordnete sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Es gäbe viele Möglichkeiten, wie es auch ohne gesetzliche Veränderungen besser klappen kann. So zum Beispiel bei den Gemeinsamen Servicestellen und dem Persönlichen Budget. "Hier muss auch aus Sicht der Betroffenen einiges verbessert werden, denn es geht nicht länger an, dass Menschen mit Behinderung ständig als Bittsteller um Leistungen betteln müssen oder erst gar keinen kompetenten Ansprechpartner finden", so Silvia Schmidt.
Dem stimmte auch der Sachverständige Dr. Richard Auernheimer zu: "…die Akteure müssen die Chance dieses Gesetzes aufnehmen und nicht die Instrumente in den Schrank stellen, in dem sie schon immer standen. … Bei dem Praxisproblem ist es immer wieder die mangelnde Kreativität der Akteure, wenn es Schwierigkeiten gibt, und nicht das Beharrungsvermögen der Menschen mit Behinderung,…".
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Teilhabeleistungen und sollten diese auch im Rahmen des Persönlichen Budgets aus einer Hand bedarfsgerecht erhalten. "Hier sind alle aufgefordert mehr zu tun - Gesetzgeber, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie die Betroffenen", so Schmidt. "Und es ist notwenig, dass eine Infrastruktur auch über die Einzelfallhilfe hinaus entwickelt wird, die Menschen mit Behinderung im Gemeinwesen eine Sicherheit gibt, dass sie dort ihren Alltag barrierefrei und ohne Benachteiligung leben können", führte der Sachverständige Prof. Dr. Rohrmann seine Antwort weiter aus. moh
Dorothea Moesch schrieb am 06.06.2008, 22:56
vielleicht können Sie sich ja mit Frau Schmidt zusammensetzen, damit diese - ggf. über die "Behinderten"-Beauftragte Ihrer Kommune bzw. die entsprechende Ansprechperson der SPD in Ihrer Nähe entsprechend Druck auf "die Ämter" entwickeln kann.
Frau Schmidt ist tatsächlich entschiedene Gegnerin von Zwangshospitalisierung und setzt sich persönlich für An-den-Rand-Gedrängte ein.
Über ihre Homepage können Sie jederzeit Kontakt mit Frau Schmidt aufnehmen.
Solidarischen Gruß,
D.M.
Dorothee Kroos schrieb am 05.06.2008, 22:17
müssen es wollen. Ich habe für meine halbseitig gelähmte und aphasische Tochter (29) vor 8 Wochen ein trägerübergreifendes Budget beantragt. Gestern war nach energischem Drängen von mir das Bedarfsfeststellungsverfahren. Fünf Ämter waren eingeladen. Die Arbeitsagentur und die Deutsche Rentenversicherung hatten es nicht nötig den Termin wahrzunehmen. Nun wird in 4 Wochen erneut eingeladen. Für uns als Betroffene verzögert sich alles. Wir sind aber von unserer Planung her und der Lebenssituation aller Beteiligten angewiesen auf baldige Klärung. Wir wollen die Heimunterbringung verhindern, die Behörden nicht. Ein einmalig bewilligter Zahlfall macht weniger Arbeit, ist zwar teurer- aber was solls?
Was gut oder nicht gut ist für eine junge Frau, die nach einem Gehirnbluten zwar denken und fühlen, aber nicht reden kann und nur die linke Seite ihres Körpers bewußt spüren kann und daher auf einen Rollstuhl angewiesen ist, wer kann das denn in einer Amtsstube schon beurteilen. Früher hätte meine Tochter nicht überlebt. Heute muss ein soziales Gemeinwesen sich so positionieren, dass ein selbstbestimmtes Leben nach der Rettung folgt. Die Gesetze sind da, an der Umsetzung darf es nicht scheitern. Ich fühle mich als Betreuerin oft überfordert und alleingelassen.
Inge Rosenberger schrieb am 05.06.2008, 16:35
auch die Forderung nach Enthospitalisierung der Menschen mit schweren Behinderungen, damit kein "unerträglicher Rest" entstehen kann.
Aber leider stehen hierfür die Zeichen (noch?!) sehr schlecht...
Uwe Heineker schrieb am 05.06.2008, 08:23
... Planungs- und Ausbaustopp von (neuen) 'Heimen' und gleichzeitige Umverteilung von Geldern von bisher stationären zu ambulanten Strukturen ist nun die einzig logische und richtige Konsequenz - ansonsten würde diese Anhörung zu keinem Ergebnis führen und somit wertlos sein!
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