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17.06.2008 - 07:52

Agentur für Arbeit gewährt mustergültiges Persönliches Budget.

Kassel (kobinet) Im April 2008 kam es zu der Unterzeichnung einer lange erwarteten Zielvereinbarung im Rahmen des Berufsbildungsbereiches der Agentur für Arbeit. Dabei werden die Bildungsziele und eine Beschäftigung, wie sie in der klassischen Behindertenhilfe nur in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) angeboten wird, umgesetzt. Dies berichtet Uwe Frevert von der Beratungshotline zum Persönlichen Budget der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) in Kassel den kobinet-nachrichten.

Ulirich Roebke ist dem Bericht von Uwe Frevert zufolge heute beim Deutschlandradio Köln als Hausmeisterhelfer beschäftigt und bekommt dort mit Hilfe des Persönlichen Budgets eine vergleichbare Unterstützung wie in einer WfbM. Ulrich Roebke ging schon vor seiner Schulzeit in Bonn Tannenbusch gemeinsam mit Nichtbehinderten in den Kindergarten. Danach in die erste integrierte Grundschulklasse von Nordrhein-Westfalen und schließlich war er der erste Schüler mit einer so genannten geistigen Behinderung im Sekundarbereich eins auf einer weiterführenden Schule. Schon während und auch nach der Schule hat er in verschiedenen Praktika gearbeitet. So war er im Kindergarten, im Altersheim in einer Wäscherei, in der Küche und auch als persönlicher Assistent für einen querschnittgelähmten Mann tätig. Auch bei seinen Eltern war er in der eigenen Keramikwerkstatt als Dekormaler tätig. Seinen für ihn best geeigneten Praktikumsplatz hatte er jedoch als Hausmeisterhelfer im Servicebereich des Deutschlandradios gefunden.

Das folgende Gespräch führte Uwe Frevert mit dem Vater Wolfgang Roebke:

Nachdem sich das Ende der Schulzeit abzeichnete, wollten die Eltern mehr zum Thema Persönliches Budget erfahren und baten im August 2006 telefonisch um einen Termin beim Reha-Berater der Arbeitsagentur Brühl. "Der erste Versuch schlug fehl, weil der Antrag von unserem Sohn persönlich gestellt werden müsste", teilte der Vater Wolfgang Roebke mit. Nach weiteren ca. sechs Wochen gab es immer noch keinen Termin beim Reha-Berater. Die Eltern riefen wieder bei der Agentur für Arbeit an und erhielten die Information, dass augenblicklich der Reha-Berater überlastet sei, aber ein Gespräch bei einem anderen Mitarbeiter möglich sei. "Dieser Mitarbeiter konnte unserem Wunsch nach Informationen über das persönliche Budget nicht nachkommen, da er zu diesem Thema keine Informationen besaß", so berichtete der Vater weiter. Der Mitarbeiter leitete statt dessen ein Verfahren zur Vermittlung von Ulrich Roebke auf den ersten Arbeitsmarkt ein. "Bis November 2006 konnten wir nichts anders tun als zu warten, unser Sohn wurde, wie zu erwarten war, nicht vermittelt", so Wolfgang Roebke.

Ulrich Roebke ist deutlich behindert. Eine einfache berufliche Bildung, wie sie für Nichtbehinderte angeboten wird, würde für den jungen Mann mit Down Syndrom nicht erfolgreich verlaufen. Für ihn ist ein persönlicher Hilfebedarf in der betrieblichen Bildung, im sozial-emotionalen Bereich, im Bereich der Kommunikation und beim Erwerb von erforderlichen Schlüsselqualifikationen erfolderlich. "Solch masgeschneiderte Bildungsangebote werden auch nur all zu selten in den Werkstätten für behinderte Menschen angeboten", weiß Uwe Frevert von der Hotline zum Persönlichen Budget der ISL.

Auf einem Kongress im November 2006 von Gemeinsam Leben - gemeinsam lernen in Frakfurt lernte die Familie Franz-Georg Simon vom Team für berufliche Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg kennen. Dieser gab den einfachen Tipp schriftlich einen Antrag zu stellen. "Wir verwendeten das Antragsformular der Vorläufigen Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit auf Seite 59", sagte der Vater.

Der zuständige Reha-Berater in Brühl gab dann jedoch zu erkennen, über das Persönliche Budget wenig zu wissen und forderte auf, ein Konzept vorzulegen, das dann geprüft werden kann. "Wir erhielten dann viel Hilfe", sagte der Vater augenzwinkernd. Zusammen mit der BAG-UB, der Hamburger und der Frankfurter Arbeitsassistenz, der Aktion Regenbogen Freiberg, dem Verein Gemeinsam Leben Frankfurt und der Kette in Bergisch Gladbach wurde ein Bildungskonzept erarbeitet. Uwe Frevert sagt hierzu: "Mit diesem Konzept haben wir ein mustergültiges Beispiel einer Bildungsmaßnahme, die die persönlichen Fähigkeiten einer behinderten Person in den Vordergrund stellt. Dies unterscheidet sich deutlich von dem Bildungsauftrag einer Werkstatt, da letztere allen behinderten Mitarbeitern der WfbM gerecht werden muss und nur eingeschränkt auf die Fähigkeiten einer einzelnen behinderten Person eingeht."

Aber, hiermit ist die Geschichte nicht zu Ende: Dieses individuelle Bildungskonzept für Ulrich Roebke wurde von der Argentur für Arbeit in Brühl als "zu wenig präzise" abgelehnt. Der Reha-Berater veranlasste stattdessen eine Begutachtung durch den Psychologischen Dienst. Ein Psychologe stellte dabei in wenigen Minuten fest, dass Ulrich Roebke nicht werkstattfähig ist und nur noch eine Tagesförderstätte in Betracht komme. Wolfgang Roebke meinte hierzu: "Uns wurde die Unterstützung von Uli bei dieser psychologischen Untersuchung verweigert. Auch das Gutachten durften wir nicht lesen. Unser Eindruck war, dass hier eine Fiktion entwickelt werden sollte, um unliebsame Antragsteller abzuwimmeln."

Aber schließlich haben die Eltern zugestimmt, um eine langwierige Auseinadersetzung zu vermeiden und zweitens, da bei einer Einordnung, wie sie der Psychologe vorgenommen hat, ein Anspruch auf ein höheres Persönliches Budget der Tagesförderstätte entstünde. "Ein Angebot uns viel mehr Geld zukommen zu lassen wollten wir nicht abschlagen", so der Vater abschließend.

Mit Hilfe der "Ambulanten Dienste" der Lebenshilfe Brühl, die sich bereit erklärten die Trägerschaft für die "Maßnahme" zu übernehmen und dem IFD Rhein-Erft, der den "Diagnostischen Teil" (Melba) zur Ermittlung der Werkstattfähigkeit übernommen hatte, konnte schließlich ein Kostenangebot der Arbeitsagentur vorgelegt werden. Dieses auf Wunsch der Arbeitagentur reduzierte "Angebot" war nun aber auf einmal nicht umfangreich genug.

Der Vater: "An dieser Stelle platzte uns der Kragen." Es kam wie es kommen musste, die Eltern drohten ein Untätigkeitsverfahren und ein Amtshaftungsverfahren an. Gleichzeitig haben wir Franz-Georg Simon von der Bundesagentur mit der Bitte um Unterstützung gebeten. Am nächsten Arbeitstag um 15.00 Uhr waren wir im Besitz der Zielvereinbarung, die notwendigen Änderungen des Konzepts waren besprochen und ein positiver Bescheid war verbindlich zugesagt."

Uwe Frevert begrüßt den Einsatz von Herrn Simon: "Dieser hatte uns immer wieder versichert, dass wenn alle Vorarbeiteten für ein Persönliches Budget geleistet wurden, er gerne abschließend behilflich würde." moh

Die Beratungshotline zum Persönlichen Budget der ISL erreichen Sie unter 0180 2 21 66 21.
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Karlheinz Knöll schrieb am 21.11.2008, 17:24

Traurig macht....

mich, dass selbst die Servicestellen (nicht alle) immer noch nicht wissen, wie das Persönliche Budget gehandhabt wird. Und dass manche Träger, die feststellen nicht zuständig zu sein, den Antrag gar nicht weiterverfolgen bzw. weitergeben.

Traurig macht mich auch, dass einige Anträge erst durch Gerichtsentscheid beschieden werden. Das ist doch bestimmt für das Trägerübergreifende Persönliche Budget so nicht gewollt.

Sven Drebes schrieb am 17.06.2008, 23:32

Hut ab!

Hut ab vor diesen Eltern! Dank ihrer Hartnäckigkeit ist ihr Sohn jetzt in den ersten Arbeitsmarkt integriert.

Traurig macht mich aber das Wissen, dass viele andere vorher aufgegeben hätten.

Sven

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