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17.06.2008 - 07:08

Wer, wenn nicht die Betroffenen?.

Hannover (kobinet) Wer, wenn nicht die Betroffenen sollten bei der Erarbeitung eines neuen Heimgesetzes mitwirken? Das fragt der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen, Karl Finke, und fordert vor allem die Heimbewohnerinnen und -bewohner auf, sich bei der Novellierung des Heimgesetzes einzumischen.

"Wer, wenn nicht die Betroffenen", so Finke, "weiß, was im Heimgesetz für die Bewohnerinnen und Bewohner wichtig ist." Finke geht davon aus, dass die niedersächsische Landesregierung die unmittelbar vom Heimgesetz betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen im weiteren Reformverfahren beteiligt. Der Behindertenbeauftragte wies in diesem Zusammenhang auch auf die durch die Bundesregierung unterschriebene und demnächst zur Ratifizierung anstehende UN-Konvention zu den Menschenrechten der Behinderten hin. Hier ist besonders im Art. 19 festgelegt, dass alle Menschen ein Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft haben. "Die niedersächsischen Menschen mit Behinderungen, aber auch die Seniorinnen und Senioren, die in Altenheimen leben, sollten die bevorstehende Reform nutzen und konkrete Veränderungsvorschläge entwickeln, die dann in das Heimgesetz einfließen können, damit die Inhalte der UN-Konvention schon jetzt das politische Handeln prägen", so Karl Finke. moh
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Petra Nöhre schrieb am 28.06.2008, 07:27

Nicht nur in Altenheimen

Diese Regelung 28 Tage Regelung gilt auch in Wohnheimen für Menschen mit Behinderng

Gruß Nöhre

Veronika Szemes schrieb am 27.06.2008, 13:19

28 Tage im Jahr das Heim verlassen?

Hallo Herr Finke,

ich weiß nicht, ob Sie meinen gestrigen Leserbrief bereits gelesen haben. Er war auf einmal weg! Daher versuche ich es nun nochmals.
Habe einen 92 jährigen Bekannten der blind und schlecht hört am 5.12.2007 ins Heim gebracht. ER bzw. ich mußte eine Vertrag unterschreiben, der nicht ganz stimmig ist. Wegen der 28 Tage. "Urlaub" haben die alten Menschen denn nicht mehr die Freiheit so oft wie möglich das Heim zu verlassen. Ich denke dies ist zu überdenken. Er wurde bis heute noch nicht gebadet noch geduscht, wahrscheinlich weil ich ihn am Wochenende meist hole und dies nachhole.
Dabei kommt meine Leistung überhaupt nicht zur Sprache. Ich mußte über die Pflegekasse und Sozialamt gehen und bei Ihnen um Erlaubnis bitten, da sie ja zahlen würden.
Der Opa lebt weiter, ich hole ihn ab, es wird für alle leichter bis auf mich, jedoch habe ich halt die menschliche Ader...
Warum kann ein Altenheim dagegen sein? Ist dies bei Ihnen ähnlich schwer? Wenn Sie einen Platz für "Opa" sowie für mich gelernte Industriekauffrau und seit 15 Jahren bei Stollwerck als kaufm. Angestellte tätig einen guten Arbeitsplatz haben, sehe ich die Möglichkeit gar umzuziehen!
In Erwartung Ihrer Antwort, verbleibe ich
mit vielen lieben Wochenendsgrüßen
V. Szemes

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