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kobinet-nachrichten
18.06.2008 - 19:23
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Von kobinet-Korrespondent Keyvan Dahesch
Düsseldorf (kobinet) Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) wird die Mehrbettzimmer in Alten- und Behindertenheimen abschaffen. Das sieht das neue Landesheimrecht vor, das der Düsseldorfer Landtag heute in erster Lesung beraten hat. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kritisierte, dass tausende Menschen mit Behinderungen seit Jahrzehnten in Drei- und Vierbettzimmern leben müssten. Dies sei aber bislang nicht offen angesprochen worden.
In dem neuen Gesetz, das nach der Sommerpause verabschiedet und Anfang des Jahres in Kraft treten soll, heißt es wörtlich: «Bewohnerzimmer für mehr als zwei Bewohner sind unzulässig. Diese Anforderung muss spätestens nach dreijähriger Übergangsfrist erfüllt werden.» Der Gesetzentwurf sieht allerdings für die Träger Möglichkeiten vor, sich aus wirtschaftlichen Zwängen von den Auflagen zur Wohnqualität befreien zu lassen, vorausgesetzt: die Bewohnerinnen und Bewohner geben ihre Zustimmung.
Der Sozialverband Deutschland forderte darüber hinaus ein Recht auf Einzelzimmer im Landesheimrecht zu verankern. Der vorliegende Entwurf mute älteren und pflegebedürftigen Heimbewohnern weiterhin zu, mit wildfremden Menschen im Doppelzimmer untergebracht zu werden, kritisierte die Landesvorsitzende Marianne Saarholz. «Das verletzt das Recht auf Wahrung und Schutz der persönlichen Privat- und Intimsphäre». Doppelzimmer dürften nur zulässig sein, wenn die Betroffenen dies ausdrücklich wünschten. Laumann forderte die Träger auf, bei der Gestaltung der Zweibettzimmer besser als bisher die Privatsphäre der Bewohner zu beachten.
Die Vizevorsitzende der Grünen-Fraktion, Barbara Steffens, warnte vor Schlupflöchern in den Formulierungen des Gesetzes. So sei in der Novelle etwa nicht mehr die heute schon geltende Auflage für die Träger enthalten, in ihren Einrichtungen zu 80 Prozent Einzelzimmer vorzuhalten. «Die Absicht ist gut», bewertete die Grüne den Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung. Allerdings gebe es noch Risiken im Detail, die nachgebessert werden müssten. Laumann bekräftigte dagegen, das neue Landesheimrecht werde «ein Schutzgesetz für die Bewohnerinnen und Bewohner». Auch Abgeordnete von CDU und FDP
unterstrichen die geplante erweiterte Mitbestimmung für die Betroffenen. So sollen Heimleitungen künftig nicht mehr allein über die Hausordnung, Besuchszeiten, Speisepläne und Freizeitgestaltungen entscheiden können. Mit der Novelle will die Landesregierung darüber hinaus überzogene Bau-, Hygiene- und Brandschutzverordnungen abschaffen. Die Einrichtungen sollen künftig nur noch unangemeldet kontrolliert werden.
Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform im September 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Länder übergegangen. Bislang sind die Kommunen für die Umsetzung des geltenden Bundesheimrechts zuständig. Derzeit gibt es in NRW rund 2000 Pflegeheime und über 1000 Einrichtungen der Behindertenhilfe. Von den 460 000 auf Assistenz angewiesenen Menschen werden rund 311 000 häuslich versorgt. sch
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