
Von kobinet-Korrespondent Keyvan Dahesch
München (kobinet) Die bayerische Sozialministerin Christa Stewens hat die Kritik der Bundesbehindertenbeauftragten, Karin Eversy-Meyer, an der Ablehnung Bayerns gegenüber einer weiteren Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union als "oberflächlich" zurückgewiesen.
Die Ermahnungen von Evers-Meyer seien "überaus oberflächlich", ließ Stewens durch einen Ministeriumssprecher am Wochenende mitteilen. Der Staatsregierung gehe es mit der Kritik an einer möglichen Ausweitung der Antidiskriminierungsregeln darum, zunehmende Bürokratie zu verhindern. "Die Belange der Behinderten teilen wir uneingeschränkt", ergänzte Stewens laut den Informationen des Ministeriumssprechers. Diese seien aber bereits in den entsprechenden Gleichstellungsgesetzen auf Bundes- und Landesebene enthalten, daher gehe die Kritik von Evers-Meyer "ins Leere".
Der rheinland-pfälzische Behindertenbeauftragte, Ottmar Miles-Paul, sieht dies jedoch ganz anders. Auf Anfrage der kobinet-nachrichten betonte er, dass es zwar stimme, das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zwar einige Bestimmungen im Zivilrecht enthalten seien, die über den Wirkungsbereich der bisherigen EU-Antidiskriminierungsrichtlinien hinaus gingen, damit aber längst noch nicht alle Diskriminierungen gegenüber behinderten, älteren und Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung abgedeckt seien. "Es empfiehlt sich wirklich von der Oberflächlichkeit der derzeitigen Diskussion ins Konkrete zu gehen, denn dann stellen wir fest, dass wir in Deutschland und in Europa derzeit ein Zwei-Klassen-Antidiskriminierungsrecht haben, das niemand zufrieden stellen kann. Rassistisch motivierte Diskriminierungen und Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft werden derzeit nämlich im Zivilrecht weit umfassender geahndet, als zum Beispiel die Diskriminierung von behinderten und älteren Menschen, die auf reine Massengeschäfte begrenzt sind. Das kann auch nicht im Sinne der CDU/CSU und Bayerns sein", erklärte Miles-Paul gegenüber den kobinet-nachrichten.
Der rheinland-pfälzische Behindertenbeauftragte verwies dabei auf das Beispiel des Rausschmisses einer Familie mit einem behinderten Sohn aus einer Ferienwohnung auf Usedom vom letzten Jahr. "Wäre dies aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft passiert und nicht, weil der erwachsene Sohn eine Lernschwierigkeit hat und Windeln nutzt, wäre dies klar ein Fall für das AGG gewesen. Aufgrund des in Deutschland noch vorhandenen Zwei-Klassen-Antidiskriminierungsrechtes gab es gegen die Familie keine Handhabe nach dem AGG", so Miles-Paul. Und genau darum gehe es bei der jetzigen Diskussion, um diese niemandem vermittelbaren Lücken zu schließen, die nicht viel mit mehr Bürokratie zu tun hätten, stellte Miles-Paul klar. moh
Alexander Drewes schrieb am 23.06.2008, 20:23
Eine kleine Korrektur hinsichtlich meiner Behauptung, bei Mietverträgen handele es sich um Massenverträge (zumindest kann man das in meinem vorherigen Beitrag so verstehen), ist dann doch vorzunehmen.
Das Problem der Diskriminierung im Mietrecht stellt sich regelmäßig dann, wenn privat im eigenen Haus oder auf dem selbstbewohnten Grundstück vermietet wird, was heute immer noch einen nicht zu unterschätzenden Anteil von Mietverhältnissen ausmacht. In diesem Falle greift die Massenvertragsregel gerade nicht, allerdings finde ich für diese Fälle den Ansatz, dem Vermieter entstünden durch das AGG erhöhte Verwaltungskosten, noch absurder als bei den Fällen der Massenvertragsgestaltung.
Im Arbeitsrecht greifen ähnliche Regelungen insofern, als es dem Arbeitgeber regelmäßig nicht zumutbar ist, Arbeitnehmer von hier in Rede stehenden Diskriminiertengruppen einzustellen, wenn dies für ihn eine Geschäftsgefährdung bedeuten würde. Das kann sinnvollerweise also allenfalls für Klein- und Familienunternehmen gelten.
Daneben fällt beim Lesen mehrerer Leserbriefthreads hier mittlerweile auf, dass sich der Leserbriefschreiber Robert Stahl zwar wiederholt unqualifiziert über das AGG äußert, dass er sich bislang aber völlig außerstande sieht, auf die - auch sachlich - an ihm geübte Kritik einzugehen. Solches "Leserbriefpersonal" findet sich hier allenthalben und immer wieder und dieselben wollen doch den Einwurf einfach entkräften, es ginge ihnen hier ausschließlich um etwas anderes, als das lesende Publikum zu provozieren und sich an deren Reaktion klammheimlich ins Fäustchen zu lachen.
Mag. jur. Dipl.-Psych. Alexander Drewes (LL.M.)
mailto:Drewes.Alexander@web.de
Rainer Beckmann schrieb am 23.06.2008, 17:44
Sehr geehrte Frau Stewens,
es ist gar nicht zu verstehen, warum Sie Menschen mit Behinderungen nicht den gleichen Schutz gewähren wollen wie er für Frauen oder ausländische Mitbürger schon besteht?
Frauen, Ausländer und Behinderte sind gleichermassen im Artikel 13 EG-Vertrag als schützenswerte Personengruppen aufgeführt, ohne dass da etwa stünde, dass Frauen besser zu behandeln seien als etwa Menschen mit Behinderungen.
Warum spricht sich dann die Unjion für so eine unterschiedliche Behandlung aus? Ist der Grund etwa der, dass der Schutz behinderter Menschen teurer ist als der der Frauen?
Das kanns doch wohl nicht sein. Menschen mit Behinderungen tragen ebensowenig Schuld daran, dass sie behindert sind wie Frauen daran, dass sie keine Männer sind.
Also möchte ich Sie bitten Ihre (falsche) Position hierzu zu überdenken und sich der richtigen Position der anderen Parteien anzuschliessen, die erkannt haben, dass jede Diskriminierung weg muss.
Mit freundlichen Grüssen
Alexander Drewes schrieb am 23.06.2008, 17:00
(Fortsetzung von Teil 2 und Schluss)
Wenn Hr. Miles-Paul in seiner Replik auf die Ausführungen von Fr. Stewens im hier zugrunde liegenden Beitrag konstatiert, ein Zwei-Klassen-Recht könne nicht im Sinne der CDU/CSU sein, verkennt er (oder will verkennen), dass es genau die Unionsfraktion war, die sich einem über die EU-Richtlinien hinausgehenden Gesetzgebungswerk zunächst unter rot-grün (im Bundesrat) gesperrt hat und sodann - um des Koalitionsfriedens Willen - in 2006 einem Kompromiss zugestimmt hat, der für die behinderten Menschen nicht Fisch und nicht Fleisch war, eben weil er Einschränkungen ins Gesetz gebracht hat, die der Arbeitgeber-, Vermieter- und Versicherungslobby geschuldet sind. Insofern bringen Sie, werter Herr Stahl, die Sache durchaus auf den Punkt, was ich dem Grunde nach gar nicht schlecht finde. Ich streite mich viel lieber mit jemandem, dessen Position so klar und deutlich artikuliert wird wie die Ihre als mit jemandem, der seine Lobbyarbeit stillschweigend und nicht nachvollziehbar im Deutschen Bundestag verrichtet.
Mag. jur. Dipl.-Psych. Alexander Drewes (LL.M.)
mailto:Drewes.Alexander@web.de
Alexander Drewes schrieb am 23.06.2008, 16:58
(Fortsetzung von Teil 1)
Fr. Stewens macht es sich ein wenig arg billig, wenn sie der Behindertenbeauftragten bei der Bundesregierung Evers-Meyer Oberflächlichkeit vorwirft, auch wiederum, ohne das zu belegen. Mit Sicherheit kann man Protagonisten der Behindertenpolitik wie Evers-Meyer oder der behindertenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Schmidt vorwerfen, sie sprängen auch wirklich auf jeden Zug auf, mit dem sich populistisch Stimmen im Wählersegment behinderte Menschen einfangen ließen; schließlich hat die SPD-Fraktion dem AGG ja einmal zugestimmt, obwohl die Unionsfraktion einige Merkwürdigkeiten wie die ausgesprochen kurzen Klagefristen, das Einengen des Diskriminierungsgegenstandes lediglich auf Massenverträge (bei behinderten Menschen wohlgemerkt, dort wo es laut EU-Richtlinie auch für Einzelverträge umzusetzen war, hat die Bundesregierung dies mit ihrem Gesetzentwurf durchaus getan), das Einrichten einer Antidiskriminierungsstelle ohne eine nähere Aufgabenbezeichnung.
Man kann, muss und sollte die Äußerungen von Fr. Köppen in der FAZ durchaus als - mindestens - unglücklich bezeichnen. Die jetzt in Arbeit befindliche EU-Richtlinie würde für behinderte Menschen lediglich den Rechtszustand herstellen, der wegen Diskriminierung beispielsweise der Ethnie bereits gilt. Sie müssten jetzt vielleicht einmal erklären, weshalb verschiedene nach dem AGG der Diskriminierung unterliegenden Personengruppen nur deshalb unterschiedlich behandelt werden, weil die eine Gruppe in den ursprünglichen EU-Richtlinien vorgekommen ist, die andere hingegen nicht. Auch das ist rein rechtlich kaum haltbar, vor dem Bundesverfassungsgericht hätte das AGG nicht den Hauch einer Chance, wollte hier jemand aus dem allgemeinen oder besonderen Gleichheitsgrundsatz klagen.
Nun halte ich wiederum Fr. Stewens nicht für so dumm, anzunehmen, dass sie ernstlich selber glaubt, was sie da in ihrer Pressemitteilung "unters Volk" gebracht hat. Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes wie der Länder schützen eben nur vor Benachteiligung gegenüber der öffentlichen Hand (und auch das lediglich auf Landesebene; innerhalb ihrer Satzungshoheit und ihrer eigenen Ausführungsverwaltung können Kommunen nach wie vor diskriminieren).
(Ende von Teil 2, Teil 3 und Schluss im Anschluss)
Mag. jur. Dipl.-Psych. Alexander Drewes (LL.M.)
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Alexander Drewes schrieb am 23.06.2008, 16:55
Sie haben mit Ihrer Kritik im Ansatz in Teilbereichen durchaus Recht, allerdings gehen Sie im Gegensatz zu den Betroffenenverbänden von einem völlig anderen Ansatz aus.
Es ist korrekt, dass das AGG ein gewisses Maß an Mehrkosten verursacht (hat). Sie beziehen sich in Ihrer Kritik auf die Bereiche Krankenversicherungs-, Miet- und Arbeitsrecht, also auf diejenigen Materien, die hier gar nicht in Streit standen, da es sich hier ausnahmslos um Massenverträge handelt.
Dass die Versicherungsbeiträge in der PKV für Männer durch das AGG gestiegen sein sollen, mag durchaus sein. Allerdings würde das lediglich einem gewissen Gerechtigkeitsaspekt entsprechen, weil - außer aus versicherungsmathematischen Gründen - schon bislang nicht darzulegen war, weshalb Frauen einen höheren Beitrag bezahlen sollen als Männer.
Sie kritisieren, dass die Verwaltungskosten bei Mietverträgen gestiegen seien. Leider belegen Sie nicht, woher Sie diese Aussage haben, da ich mir nicht wirklich vorstellen kann, dass dem so sein soll. Man sollte hier insofern immer ein wenig vorsichtig z.B. bei Pressemitteilungen des Haus- und Grundbesitzerverbandes sein, als dieser - natürlich - ebenso Partei ist wie die Betroffenenverbände auf der anderen Seite.
Bei Ihrem Kritikpunkt, dass Betroffene nicht mehr zu Vorstellungsgesprächen eingeladen würden, haben Sie sicherlich auch recht. Aber: Was wäre denn die Alternative zu vormaligen Rechtszustand, als diskriminierend abgelehnt werden durfte und hierfür nicht einmal schadensersatzpflichtig wurde. Daneben sprechen die Fallzahlen im Bereich der Schwerbehindertenarbeitsvermittlung in den letzten Monaten eine deutlich andere Sprache, als Sie hier insinuieren wollen. Natürlich ist Ihnen zuzugeben, dass das auch am Nachgang der stark abklingenden Konjunktur liegen mag, aber: Ihr Argument trägt das nun gerade nicht.
(Ende von Teil 1, Teil 2 im Anschluss)
Mag. jur. Dipl.-Psych. Alexander Drewes (LL.M.)
mailto:Drewes.Alexander@web.de
Wasilios Katsioulis schrieb am 23.06.2008, 16:39
ist, dass diese Gesetze Minderheiten schützen sollen und keine Mehrheiten. Die nicht Betroffenen Menschen, d.h. die die zur Mehrheit gehören, sehen lediglich mögliche Einschränkungen in bestimmten Bereiche, die sie dann betreffen KÖNNTEN, sehen aber nicht die Nachteile derjenigen, die bereits jetzt und in der Vergangenheit mit erheblichen Benachteiligungen leben mussten, weil das Gesetz diese Minderheiten nicht schützte.
Aus diesem Grunde hat es auch so lange gedauert, bis es zu solchen Gesetzen gekommen ist.
Sind Sie meiner Meinung Herr Stahl? :)
Gerd Frank schrieb am 23.06.2008, 14:52
Bei diesem Herrn Stahl gibt es eine ganze Menge zu kritisieren. Bei Herrn Stahl ist an allem das Agg Schuld. In meinen Augen ist das vollkommener Schwachsinn.
Auch sie Frau Moesch sollten sich mal genau informieren bevor sie Partei ergreifen, für Herrn Stahl.
Einen Menschen der sich bestens im Agg auskennt im Gegensatz zu in ihrer bekannten Art und weise anzugreifen ist schlichtweg unverschämt.
mfg
Gerd Frank
Dorothea Moesch schrieb am 23.06.2008, 13:50
Herrn Heineker? Ausser inhaltsleerer Beschimpfung ist Ihrem Post nämlich nichts zu entnehmen.
Oder handelt es sich einmal wieder um ein "Liebsein"-Problem, ist Herr Stahl etwa zu politisch und entschieden, was ja um Himmelswillen nicht sein darf unter "Behindis"?
Uwe Heineker schrieb am 23.06.2008, 13:15
... dazu noch fernab jeglicher Realitäten ist mal wieder "reflexartig" ... - Sie lernen wohl nichts dazu oder wollen es nicht - wird uns Kobinet-LeserInnen und sicherlich auch der -Redaktion langsam langweilig
Robert Stahl schrieb am 23.06.2008, 12:06
Es ist wieder typisch, dass mit oberflächlicher Kritik auf jegliche Meldungen gegen Warnungen über zusäztliche Verschlechterungen durch das ADG reagiert wird. Das sind schon reflexartige Reaktionen einiger Lobbyverbände die nur ihren eigenen Vorteil sehen. Man sollte erstmal die Auswirkungen der jetzigen Gesetzgebung abwarten. Rechtsunsicherheit und Bürokratie sollten nicht noch erhöht werden. Die Kosten für private Krankenversicherungen sind für Männer seit Einführung des AGG stark erhöht worden. Mietpreise sind durch zusätzliche Verwaltungskosten für den Verbraucher gestiegen. Bewerber werden nicht mehr zu Vorstellungsgespächen eingeladen. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen die Zeche für diese Gesetzgebung.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Frau Köppen wird für Ihre konstruktive Arbeit mit oberflächlichen Behauptungen verunglimpft. Es sollte ein konstruktiver Dialog zu diesem Thema stattfinden, damit dieses wichtige Thema nicht durch handwerkliche Fehler zu einem Schnellschuß wird, dessen Negativfolgen für die Menschen erst später sichtbar werden.
R. Stahl
Wasilios Katsioulis schrieb am 23.06.2008, 11:13
die Aussage der Bayerischen Staatsregierung "Die Belange der Behinderten teilen wir uneingeschränkt" (siehe oben) steht im krassen Gegensatz zu der Forderung die ADG-Richtlinien nicht auszuweiten, denn dass AGG führt beispielsweise (lt. Analyse meines BGH-Anwaltes) noch immer nicht dazu, dass
Behinderte sich so - wie alle übrigen Menschen - gegen behinderungsfremde Risiken versichern können.
U.a. zu diesem sehr konkreten Problem ist eine umfassende EG-ADG Richtlinie u n v e r z ü g l i c h erforderlich, oder würde die bayerische Staatsregierung dem Behinderten freiwillig den Schaden ersetzen, der ihm nur deswegen entsteht weil er morgen vielleicht noch zusätzlich einen Unfall erleidet er aber wegen SEINER BEHINDERUNG vor dem Unfall keinen Versicherungsschutz hatte?
Dies ist ein sehr konkretes Problem, auf dass die Politik eine Lösung geben muss (wie gesagt sind die §20 II 3 AGG noch immer keine befriedigende Lösung hierfür).
Insofern wären die Behinderten der CDU/CSU dankbar, wenn sie hier einmal konkret werden könnten.
Luis Alberto Fernández Vidaud schrieb am 23.06.2008, 07:54
Dies ist nicht der Platz, Menschen zu verurteilen, weil sie den Schutz des Benachteiligungsverbots in Anspruch nehmen. Vielmehr soll man bestrebt sein, daß größere Kreise in den Genuß dieses Schutzes kommen.
Die bayerische Ministerin nimmt es Menschen übel, weil sie über das Gesetz einen Schutz suchen, den sie gut gebrauchen könnten. Nach dieser Logik durfte sich kein Mensch Rechtsschutz suchen und der Willkür durch den Staat oder durch andere ausgesetzt sein.
Oder habe ich die Erklärung etwa falsch verstanden?
Ihr
Luis