Wien (kobinet) Der österreichische Nationalrat ratifizierte heute die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
"Mit der Beschlussfassung unterstützen die Abgeordneten den gleichberechtigten und effektiven Zugang behinderter Menschen zu ihren Grundrechten - nicht nur in Österreich, sondern weltweit", hält ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg fest und betont: "Nun braucht es noch eine leicht verständliche und lesbare Fassung der Konvention, damit sich alle behinderten Menschen über ihre Rechte informieren können".
Dem stimmt die Lebenshilfe zu. "In Folge müssen einige Gesetze an die Grundsätze der Konvention angepasst werden, wie die längst überfällige Regelung für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung auch nach der achten Schulstufe", kommentiert Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich.
"Wir möchten daran erinnern, dass die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (EZA) im Rahmen der Umsetzung der Konvention die gleichberechtigte Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in allen Programmen der Entwicklungszusammenarbeit gewährleisten muss - sowohl in der Planung als auch in der Umsetzung und Evaluierung", erklärt Mag. Rupert Roniger, Geschäftsführer von "Licht für die Welt". Artikel 32 der Konvention fordert "sicherzustellen, dass die internationale Zusammenarbeit, einschließlich internationaler Entwicklungsprogramme, Menschen mit Behinderungen einbezieht und für sie zugänglich ist". lad
Gerhard Lichtenauer "Daheim statt Heim" Österreich schrieb am 09.07.2008, 19:19
Die heutige überraschende Ratifikation der UN-Konvention ist ein äußerst erfreuliches Ereignis für behinderte Menschen in Österreich!
Bevor wir aber, wie der ÖVP-Behindertensprecher betont: "Anderen Staaten helfen, sich weiterzuentwickeln und die UN-Konvention zu erfüllen", haben wir erst noch eine Menge Hausaufgaben zu erfüllen. Es ist ein großer Irrtum, wie es im "Vorblatt" (www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/I/I_00564/fnameorig_113867.html) unter Punkt 5.1, "Finanzielle Auswirkungen" heißt: "Den sich aus dem Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen wurde im Rahmen der österreichischen Rechtsordnung bereits weitestgehend entsprochen, sodass durch die Ratifikation des Übereinkommens und des Fakultativprotokolls keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen."
Die Bundesländer Österreichs, in deren Verantwortungsbereich die Massnahmen der Behindertenhilfe liegen, werden noch kräftig stöhnen und einen adaptierten Finanzausgleich reklamieren, wenn die gesamten Dimensionen an Menschenrechtsverletzungen im "VerAnstalteten" Hilfesystem, den so genannten "Heimen" bewusst werden und Inklusion in allen Lebensbereichen, Persönliche Assistenz sowie adäquate bedarfsdeckende und bedarfsorientierte Unterstützungen für ein Leben "Daheim statt im Heim" für behinderte Menschen einklagbar werden. (www.appell.at)