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15.07.2008 - 00:00

Brandschutz darf nicht zur Barriere werden.

Bielefeld (kobinet) Brandschutztüren dürfen im Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenwohnanlagen nicht zu Barrieren werden. Dies betonte die Landesbehindertenbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Angelika Gemkow, bei ihrem Besuch der Diakonischen Altenzentren Bielefeld gGmbH in Bielefeld.

"Die Mieterinnen und Mieter müssen sich in ihren Wohneinrichtungen frei bewegen und ungehindert in ihre Wohnungen oder zum Fahrstuhl gelangen können", stellte die Landesbehindertenbeauftragte klar. Gemkow verwies darauf, dass Probleme immer dann aufträten, wenn Brandschutztüren verwendet werden, die grundsätzlich geschlossen zu halten sind. Diese werden zu Barrieren, weil ältere oder behinderte Menschen oft genug kaum die Kraft haben, die schweren Brandschutztüren alleine zu öffnen. Besonders schwierig ist es für diejenigen, die Gehhilfen benutzen oder im Rollstuhl sitzen. Sie können sich dann in ihrer Wohneinrichtung nicht frei bewegen.

"Die Mobilität der Menschen darf im Alltagsleben nicht an geschlossenen Brandschutztüren enden. Die Anforderungen an den Brandschutz in Seniorenwohnanlagen sind mit den Bedürfnissen ihrer Bewohnerinnen und Bewohner nach normalem Wohnen und Mobilität im Alltag in Einklang zu bringen", so Gemkow. "Der Brandschutz darf nicht zu Lasten der Barrierefreiheit gehen. Die bestehenden technischen Möglichkeiten, wie zum Beispiel selbstschließende Brandschutztüren, automatische Türöffner oder Bewegungsmelder, sind im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner auch anzuwenden."

In Nordrhein-Westfalen leben rund 200.000 Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf in Behinderten- und Pflegeheimen, heißt es in einer Pressemitteilung der nordrhein-westfälischen Behindertenbeauftragten. moh
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Imke Paust schrieb am 15.07.2008, 00:29

Sparsamkeit der Bauherren geht auf Kosten der Bewo

Diese Forderung muss ins Besondere an Bauherren und Kostenträger herangetreten werden.

Die Bauherren sparen oft an Türöffnern etc.

Jeder Sachverständige, der ein Brandschutzkonzept für ein Pflegeheim oder Krankenhaus schreibt, nimmt auf diese Forderung seit langem Rücksicht.

Denn im Falle einer Flucht müssen diese Türen ebenfalls leicht geöffnet werden können.

Kein Sachverständiger kann es sich erlauben, dass in seinem Brandschutzkonzept keine Türöffner vorgesehen sind.

Das würde heißen im Brandfall sterben Menschen.

Aber die Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes ist mit Kosten verbunden, die der Bauherr tragen muss.

Hier ist es also nicht der Brandschutz der auf Kosten der Bewohner geht, sondern die Sparsamkeit der Bauherren.

Dies ist die Sicht einer ehemaligen Sachverständigen für Brandschutz, die jetzt im Rollstuhl sitzt und diese Problemstellung sehr gut kennt.

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