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16.07.2008 - 00:02

Bestand von Optionskommunen und ARGEn gesichert.

Mainz (kobinet) Mit dem einvernehmlichen Beschluss aller 16 Länder zur Neuorganisation der Aufgaben nach dem SGB II ist nicht nur die Fortführung der Arbeitsgemeinschaften, sondern auch der Fortbestand der Optionskommunen gesichert. Gleichzeitig wird es auch keine Ausweitung der Option geben. Darauf weist die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Malu Dreyer hin.

"Wir haben lange geprüft und miteinander um die beste Lösung gerungen. Es war schwierig, aber wir haben schließlich eine Lösung gefunden, die für alle Beteiligten, vor allem für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Bund, Länder, Kommunen und die Beschäftigten die beste ist", so Malu Dreyer. Die bestehenden Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften könnten weiterarbeiten, die Beschäftigten hätten Sicherheit und den Bürgerinnen und Bürgern blieben andere Zuständigkeiten und bürokratische Umstände erspart, so die Ministerin.

Der Beschluss der Arbeits- und Sozialminister, der nach Angaben der Ministerin auf einem Vorschlag ihres Hauses beruht, sieht neben der Fortführung der Arbeitsgemeinschaften auch eine Sicherung und Fortführung der bestehenden Optionskommunen vor. Die Landkreise Südwestpfalz in Pirmasens sowie der Vulkaneifelkreis in Daun sind Optionskommunen und setzen das SGB II in eigener Regie um. Damit könne die bewährte Arbeit dieser beiden Einrichtungen und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Zukunft fortgeführt werden, so die Ministerin. Für eine Ausweitung der Optionskommunen wie von einigen Ländern gefordert, gab es nach Darstellung der Ministerin keine Mehrheit auf Länderebene. Deshalb bleibt es bei der geltenden Regelung.

Der Beschluss der Arbeits- und Sozialminister sehe weiter vor, die Aufgabenträgerschaft im SGB II als eine am bisherigen Arge-Modell orientierten Lösung der Mischverwaltung durch eine Verfassungsänderung abzusichern. Der Grundgedanke der arbeitsmarktpolitischen Reform von 2005 - die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe als "Hilfe aus einer Hand" - habe nach dem Willen aller 16 Länder damit auch künftig Bestand. Diese Form der Zusammenarbeit habe sich entgegen allen "Unkenrufen" und auch entgegen einzelner negativer Stimmen nicht nur in Rheinland-Pfalz grundsätzlich bewährt, so die Ministerin.

In Ergänzung zu der Verfassungsänderung sollten auch Anpassungen im SGB II vorgesehen werden, die die Arbeit in den Argen mit Blick auf Fragen wie einer einheitlichen Behördenstruktur oder verbindlicher Kooperationen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Ländern und den Kommunen regeln sollten. Mit diesen Regelungen sollten bisherige Reibungsverluste in der Zusammenarbeit bereinigt werden. "Vor allem freue ich mich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Argen Sicherheit für ihre künftige Arbeit erhalten", so die Ministerin.

In den kommenden Wochen werde es nun darum gehen, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung und zur Änderung des SGB II zu verfassen, der dem Beschluss entspricht, so die Ministerin. Sie hofft, dass dafür auch die entsprechende Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat für die Verfassungsänderung erzielt werden kann. moh
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Manfred Bartl schrieb am 17.07.2008, 01:02

Unfassbar!

Unfassbar, dass auch Malu Dreyer zugestimmt hat. Man würde doch erwarten, dass nicht die bewährte Verfassung an die schlechte Praxis angepasst wird, sondern umgekehrt! Der Grundgedanke der arbeitsmarktpolitischen Reform von 2005 - die Armut per Gesetz durch Abschaffung der Arbeitslosenhilfe!!! - hat damit nach dem Willen aller 16 Länder auch künftig Bestand. Vielen Dank, Malu Dreyer!

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