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19.07.2008 - 07:25

Gleichbehandlungsrichtlinie schützt auch Eltern behinderter Kinder.

Brüssel (kobinet) Die Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union schützt nicht nur behinderte Menschen selbst, sondern auch deren Eltern, die sie unterstützen, vor Diskriminierungen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) am Donnerstag entschieden.

In dem Grundsatzurteil des EuGH, das den Geltungsbereich der "EU-Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf" an einem Einzelbeispiel beschreibt und damit deutlich ausweitet, geben die obersten EU-Richter einer jungen Frau recht, die gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber vor einem Londoner Gericht geklagt hatte, weil sie am Arbeitsplatz wegen ihres behinderten Kindes diskriminiert wurde. Wie der Tagesspiegel gestern berichtete arbeitete Sharon Coleman 2002 als Anwaltssekretärin bei einer Kanzlei in London, als sie ein Kind bekam, das behindert ist. Ihr Sohn leidet seit der Geburt an Bronchomalazie und ist deshalb in hohem Maße auf Betreuung angewiesen. Fast drei Jahre später, die sie als Abfolge von Schikanen und diskriminierenden Beleidigungen darstellte, stimmte sie im März 2005 - offenbar zermürbt - ihrer "freiwilligen" Entlassung zu. Im August des gleichen Jahres jedoch schob Sharon Coleman eine Klage vor dem Londoner Arbeitsgericht nach: Sie sei Opfer einer erzwungenen Kündigung geworden, die eng im Zusammenhang mit ihrer Rolle als Betreuerin ihres behinderten Sohnes stehe. Nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub habe sich ihr Arbeitgeber nicht nur geweigert, sie an ihren früheren Arbeitsplatz zurückkehren zu lassen. Er habe ihr auch nicht die flexiblen Arbeitszeiten zugebilligt, die Kollegen mit nichtbehinderten Kindern durchaus zugestanden wurden.

Stattdessen wurde sie dem Bericht des Tagesspiegels zufolge als "faul" beschimpft, wenn sie freinehmen wollte, um ihr Kind zu betreuen. Das alles habe sich in einer Atmosphäre von Anfeindungen und diskriminierenden Bemerkungen abgespielt. So sei ihr zum Beispiel vorgeworfen worden, sie benutze ihr "Scheiß-Kind", um ihre Arbeitsbedingungen zu "manipulieren". Sie sei Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt gewesen. Ihre formelle Beschwerde, die sie gegen die schlechte Behandlung vorgebracht hatte, wurde unter den Teppich gekehrt.

Das von Sharon Coleman angerufene Londoner Arbeitsgericht hat sich nach den ersten Anhörungen an den Europäischen Gerichtshof mit der Bitte gewendet, in einer sogenannten Vorabentscheidung die EU-Gleichstellungsrichtlinie für diesen Fall auszulegen. Der EuGH hat nun am Donnerstag das Ergebnis seiner Beratungen vorgelegt: Das Diskriminierungsverbot der EU-Richtlinie ist nicht alleine auf Behinderte beschränkt.

Angesichts der vor allem in Deutschland derzeit getätigten Anfeindungen gegen eine weitere Richtlinie zur Schließung von Lücken im Diskriminierungsrecht zeige dieses Urteil nach Ansicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) aufs neue, wie wichtig klare Regelungen zum Schutz vor Diskriminierungen sind. Vor allem zeige es, dass Diskriminierungen nicht nur die direkt Betroffenen, sonderen auch deren Angehörige treffen könne. Deshalb sei es für die Organisation völlig unverständlich, weshalb gerade vonseiten der CDU/CSU solch starker Widerstand gegen einen weiteren Diskriminierungsschutz bestünden. Wer nicht diskriminiere bräuchte auch keine Angst zu haben, dies bewiesen nicht zuletzt die äußerst geringe Anzahl an Klagen in Deutschland. moh
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Dorothea Moesch schrieb am 19.07.2008, 13:45

Diskriminierungsschutz für Angehörige ausweiten!

Gut, dass die Mutter eines sog. "behinderten" Kindes den Diskriminierungsschutz durchgeklagt hat - Hut ab!

Interessieren würde mich, ob der nun garantierte Schutz auch für die (Ehe-)PartnerInnen sog. "Behinderter" eingefordert werden kann.

Meinem Mann wurde z.B. mehrfach eine Anstellung versagt, weil er ja "einen PflegeFALL" zu Hause habe (nichts davon ist wahr, ich benötige weder diskriminierende "Pflegäh" noch Assistenz) und dem Unternehmen nicht vollumfänglich zur Verfügung stehen könne ("was, wenn ihre Frau aus dem Rollstuhl fällt? Was, wenn DAS FÜTTERN länger dauert? Was, wenn die WINDEL ausläuft? - all dies ohne Nahrungs- oder Ausscheidungsassistenz, einfach mal in die Luft, weil Behindi doch IMMER gefüttert(!) und gewickelt(!) werden muss ).

Dumme Sprüche noch und nöcher - entweder ist er "Held" (bewundernswert, dass er es mit soeiner immer noch aushält, die gehört doch eigentlich ins Heim) oder ein "Idiot" (hat wohl keine Normale abgekriegt, was stimmt mit dem eigentlich nicht).

Diskriminierungsschutz also nicht nur in Elternrichtung denken (nicht alle bleiben lebenslang im Verfügungsbereich der Eltern!), sondern auch in (Ehe-)Partnerperspektive!

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