
München (kobinet) Am Freitag, 25. Juli findet um 10.00 Uhr im Sitzungssaal 601 des Justizgebäudes, Lenbachplatz 7, in München die nächste Runde eines Prozesses statt, in dem es um die Transparenz von Pflegeleistungen im Heim geht. Darauf hat Roswitha Hiefinger vom Pflegestammtisch in München hingewiesen.
"Der Prozess Diakonie ./. Kirschner geht in eine weitere Runde. Das Alten- und Pflegeheim Leonhard-Henninger-Haus, eine stationäre Einrichtung der Diakonie, klagt gegen Frau Ernestine Kirschner - früher Bewohnerin im Pflegeheim auf noch ausstehende Pflegegelder. Der gesetzlich bestellte Betreuer von Frau Ernestine Kirschner, Herr Werner Kirschner - Sohn, wendet gegen die Zahlungsklage ein, dass die monatlichen Abrechnungen nicht nach der seit 1.1.1996 bestehenden Verpflichtung der Heimträger nach § 105 SGB XI, bei welchem die Heimträger verpflichtet wurden die Pflege nach Art, Menge und Preis einschließlich des Tages und der Zeit der Leistungserbringung aufzuzeichnen, ausgestellt sind. Ferner wendet er ein, dass die verlangten Preise nicht angemessen sind und fordert Aufklärung, d.h. Transparenz", so Roswitha Hiefinger.
Bei diesem Verfahren gehe es darum, dass die Transparenz geschaffen wird, die von Angehörigen immer gefordert wird. Ferner bestünden auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, wonach die Beklagte an die zwischen Leistungsträgern und Pflegeheimträgern getroffenen Vereinbarungen im Wege der Zuzahlung gebunden werden sollte, ohne dass die Beklage an dieser Entscheidungsfindung beteiligt worden ist. moh