
München (kobinet) Am 15. Juli hat der Bayerische Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von CSU und SPD das zum 31.07.2008 auslaufende Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung als unbefristetes neues Gesetz verabschiedet. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) begrüßt dies ausdrücklich.
Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN stimmte gegen das Gesetz, weil die Vorschläge der
Selbsthilfeverbände und der Kommunalen Behindertenbeauftragten zu wenig Aufmerksamkeit und Beachtung fanden. Der BBSB begrüßt die Novellierung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes, auch wenn die Vorschläge des BBSB, die Mitnahme von Blindenführhunden als Bürgerrecht ins Gesetz aufzunehmen und das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Bildungsangeboten im Gleichstellungsgesetz zu verankern, nicht aufgegriffen wurden. Nach Ansicht des BBSB wäre es sehr ungünstig gewesen, wenn das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz, das viele Bürgerrechte für Menschen mit Behinderung enthält und zu den besten Gleichstellungsgesetzen in Deutschland gehört, am 31. Juli ausgelaufen wäre.
"Wichtiger als weitere Verbesserungen im Gesetz selbst ist jedoch, dass die vorhandenen Rechtsansprüche auf Barrierefreiheit in der Praxis tatsächlich genutzt und umgesetzt werden", erklärte der Landesgeschäftsführer des BBSB Christian Seuß, der auch Mitglied des Landesbehindertenrates ist. Um das Ziel der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, in den Medien sowie an Straßen und Plätzen zügig zu erreichen, sei ein spezielles Investitionsprogramm erforderlich. Der Sozialexperte der CSU, Joachim Unterländer, teilte mit, dass das novellierte Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz einige Verbesserungen enthält (z. B. im Wohnungsbau) und dass das Gesetz nach einem Jahr erneut auf den Prüfstand gestellt werde. moh
Alexander Grundler schrieb am 24.07.2008, 20:29
Also meiner bescheidenen Meinung nach ist es ein Schlag ins Gesicht eines jeden behinderten Menschen, wenn ein Gesetz verabschiedet wird bei dem nicht einmal die Betroffenen selbst bzw. deren Gremien zu Wort kommen. Eine Stellungnahme der Bayerischen Behindertenbeauftragten Frau Anjta Knochner z. B. wurde meines erachtens zu wenig gewürdigt. Es gab noch nicht einmal eine Anhörung vor der Novellierung. Die Ausrede, ja sie wollen doch sicherlich nicht, das wir dann im gesetzesfreien Raum sind, halte ich für fadenscheinig. Denn man hätte das Gesetz in seiner bisherigen Form weiterlaufen lassen können, bis die Novellierung beendet und verabschiedet wurden wäre. Aber gar kein Signal an Betroffene in dieser Richtung zu geben halte ich für den falschen Weg. Nach meinem Empfinden ist dieses Verhalten der Politik auch Disskriminierung der aller höchsten Form. Aber was ich leider auch bedenklich finde, wo sind die Behindertenverbände, die Deutsche Behindertenrat etc. Auch die Resolution des VkiB (Vereinigung der Behindertenbeauftragten in Bayern) wurde von Seiten der politischen Mehrheit nicht gewürdigt. In dieser Form ist das BayBGG für mich ein zahnloser Papiertiger. Wo sind die Konsequenzen wenn jemand gegen teile dieses Gesetztes verstößt z. B. beim Wohnungsbau?