Druckversion
kobinet-nachrichten
25.07.2008 - 00:05
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Von Tanja Richter
Bad Kreuznach (kobinet) Die Union gibt ihre Blockadehaltung gegen eine Verbesserung des Antidiskriminierungsrechts nicht auf. Dies wurde beim Grußwort von MdB Dr. Stephan Eisel anlässlich des 3. Antidiskriminierungstages in Bonn am 18. Juli 08 deutlich. Bereits im April hatte die Union mit einem Brief versucht, andere konservative Parteien in Europa gegen eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes aufzubringen. Sie propagiert nach wie vor das Subsidiariätssprinzip, nach dem Staaten ihre Angelegenheiten selbst regeln sollten, und lehnt eine Einmischung Brüssels in deutsches Recht ab. Nun erklärte Eisel, die Bundesrepublik würde der von der EU Kommission beschlossenen Antidiskriminierungs-Richtlinie nicht zustimmen.
Die Kommission hat am 2. Juli 2008 einen Vorschlag für eine Richtlinie angenommen, die für den Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, der Religion oder der Weltanschauung außerhalb des Arbeitsmarktes sorgt. So wird eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes über den beruflichen Sektor erreicht. Diese neue Richtlinie stellt laut Eisel erneut einen Eingriff in die Angelegenheiten des Staates dar, nach wie vor setze er auf die staatliche Selbstverantwortung im Diskriminierungsschutz.
Eine ganz andere Haltung nehmen zwei weitere Redner des Antidiskriminierungstages ein, EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla und Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder, Rechtsexperte des DADV und Leiter der Forschungsstelle für Antidiskriminierung an der FH Nordhessen. In seiner Rede betonte Alenfelder die außerordentliche Wichtigkeit Europäischer Gesetzgebung. Ohne Druck aus Brüssel hätte Deutschland keinen effektiven Diskriminierungsschutz. Auch Spidla sieht die Notwendigkeit einer vollständigen Implementierung aller Antidiskriminierungsrichtlinien der EU. Hier hat Deutschland insbesondere beim Kündigungsschutz noch Nachbesserungen zu tätigen. So gebe es keine Richtlinie, die bei Kündigungen Diskriminierung verbiete. Das Subsidiaritätsprinzip sieht er dennoch gewahrt, denn die neue Richtlinie sei nicht dogmatisch. Das in Deutschland geltende AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) müsse erweitert und nicht verschärft werden.
Auch Dr. Stefan Prystawik, Koordinator des Europäischen Antidiskriminierungsrats in London, begrüßte die neue Richtlinie. Er wünschte sich zusätzlich für Deutschland eine stärkere Aufmerksamkeit für Diskriminierung, ähnlich der anglo-amerikanischen Tradition.
Ob sich Eisels Vorhersage bewahrheitet, die Bundesrepublik werde der neuen Richtlinie nicht zustimmen, wird sich zeigen. Der Vorschlag wird nun das Parlament und den Ministerrat der EU passieren. sch
Tanja Richter ist PR Officer beim European Network on Independent Living (ENIL)
Friederike Sturm schrieb am 26.07.2008, 15:23
siehe dazu auch die Blockadehaltung der neuen Richtlinie gegenüber bereits im Mai:
www.deutscher-behindertenrat.de/ID65585
vom Behindertenrat damals schon kritisiert.
Jörg Hensel schrieb am 25.07.2008, 20:46
Ja, das ist wahr: Ohne Druck aus Brüssel hätte Deutschland keinen effektiven Diskriminierungsschutz.
Eine ähnliche Situation gab es übrigens auch bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (Rl. 89/391/EWG).
Vertreter angeblicher Volksparteien mögen es nicht, wenn Brüssel ihnen aufgibt, ihre Hausaufgaben im Bereich der EU-Sozialvorschriften zu verrichten.
Wirtschaftliche Vorteile aufgrund von EU Richtlinien Ja; Sozialvorschriften Nein.
Nun verhält es sich jedoch so, dass ein Politiker oder eine Landes- oder Bundesregierung es sich nicht aussuchen kann, den EG Vertrag in dem insb. die Gemeinschaftstreue (Art. 10 i.V.m. Art. 249 EGV) betr. die Umsetzung von Richtlinien festgeschrieben wurde, für sich selbst so zu interpretieren, dass die gemeinschaftsrechtlichen Sozialvorschriften quasi wirkungslos sind.
Es gilt das Gemeinschaftsrecht ! Und nicht b.b. sinnleere Anwandlungen antisozialer politischer Gruppierungen der Bundesregierung oder einzelner Wirtschaftslobbyisten, die sich bekanntermaßen ebenfalls dort verbergen.
Aufgrund dieses sozialethisch nicht gerechtfertigten Verhaltens ist es nunmehr folgerichtig, dass die "Wächter des Gemeinschaftsrechts" - also die Europäische Kommission - überwachend dafür Sorge tragen, dass der EG Vertrag und somit die bestehenden Richtlinien zur Antidiskriminierung, die i.Ü. auch den Diskriminierungsschutz vor ungerechtfertigter Entlassung beinhaltet (Art. 3 Abs. 1 Buchst. c. der Rl. 2000/78) nun endlich rechtskonform in nationales Recht umgesetzt wird.
Sich.-Ing.Jörg Hensel
Freiberufl. Sachverständiger in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes
www.mobbing-gegner.de
www.workwatch.eu
© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
Alle Rechte vorbehalten