
Foto: NRWSPD/Jens van Zoest
Mainz (kobinet) Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat einen weiteren Schritt zur Förderung der Inklusion im Landesdienst beschlossen. Der Ministerrat stimmte dem Vorschlag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zu, die Förderpauschale für die befristete Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen, die über das Programm zur Beschäftigung arbeitsloser, schwerbehinderter Menschen im Landesdienst gefördert werden. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Förderpauschalen für befristete Arbeitsverhältnisse um 50 Prozent erhöht. Dies bedeutet eine Anpassung auf bis zu 1.200 Euro für Teilzeit- und 1.650 Euro für Vollzeitbeschäftigungen.










































