Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet)
Nach dem Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 30. September 2026 hat die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) eine grundlegende Überarbeitung im anstehenden parlamentarischen Verfahren gefordert. Am 5. November 2026 steht ab 9:00 Uhr die Debatte zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Plenum des Bundestages an. „Pflege ist für viele Menschen mit Behinderungen eine Voraussetzung für Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Pflegende Angehörige leisten dabei einen großen Teil der Pflege in Deutschland und brauchen Entlastung, Flexibilität und verlässliche Unterstützung. Aus Sicht der KBB drohen die geplanten Einsparungen jedoch vor allem Kosten zu verlagern – auf Pflegebedürftige, Angehörige, beruflich Pflegende sowie Länder und Kommunen. Besonders kritisch sieht die KBB unter anderem die geplanten Änderungen bei der Verhinderungspflege. Statt weiterer Belastungen braucht es eine Stärkung der häuslichen und ambulanten Pflege“, teilte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, in einem Facebook-Post mit. Die KBB fordert daher eine Pflegepolitik auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Grundgesetzes. Denn: Teilhabe und Inklusion sind Menschenrechte und kein Bonus, wenn Geld übrig ist.




