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kobinet-nachrichten 06.08.2008 - 00:31
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Ergänzende Vereinbarung zum Betreuten Wohnen nötig

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Kassel (kobinet) Rund 46.000 Menschen mit Behinderung erhalten in Hessen Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV). Inzwischen leben etwa 8.400 von ihnen im Betreuten Wohnen, einer Wohnform, die ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

"Für eine wachsende Zahl von Menschen mit Behinderung erweist sich das Betreute Wohnen als die am besten geeignete Hilfeform, da sie es den Betroffenen erlaubt, ihre eigenen Vorstellungen zu verwirklichen", sagte LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann. "Mit dem Betreuten Wohnen machen wir endlich Ernst mit dem ‚Normalisierungsprinzip': Die Nutzer können sich Freundes- und Bekanntenkreise aufbauen, am Vereinsleben ihres Heimatortes teilnehmen, ihren individuellen beruflichen wie auch Freizeitinteressen nachgehen. Sie haben sich bewusst gegen ein Leben im Wohnheim, für mehr Selbstbestimmung entschieden."

Wenn dem LWV durch den Hessischen Landtag nach der Sommerpause für vier weitere Jahre die Zuständigkeit für das Betreute Wohnen übertragen wird, ist es für den LWV-Chef daher unverzichtbar, dass die Entscheidung über einen Platz im Betreuten Wohnen auch in Zukunft durch das Votum der regionalen Hilfeplankonferenz begleitet wird: "Durch die Hilfeplankonferenz wird kooperativ, d. h. mit allen Beteiligten und nicht zuletzt mit dem Betroffenen selbst, entschieden, welche die richtigen und gewünschten Hilfen sein sollen. Wir haben ein hohes Interesse, mit den örtlichen Sozialhilfeträgern, den Landkreisen und kreisfreien Städten eng zusammen zu arbeiten. Wichtig ist auch, dass durch den Hilfeplan individuelle Entwicklungsziele formuliert werden", so Brückmann. Der LWV-Chef will dazu - wie durch die LWV-Verbandsversammlung beschlossen - eine Vereinbarung zur Fortführung der Hilfeplankonferenzen abschließen, in der darüber hinaus auch die wichtige "Fachkommission Betreutes Wohnen" gesichert bleibt.

"Ohne die Vereinbarung wären die Beteiligten an eine Hilfeplankonferenz nicht mehr gebunden. Sie ist aber aus unserer Sicht zum Wohl der Menschen mit Behinderung dringend geboten", appelliert der LWV-Chef. "Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich die Landesregierung hier engagiert, damit nach Verabschiedung der Gesetzesnovelle auch die Vereinbarung fortentwickelt werden kann", betont Brückmann. Auch die auf Landesebene bestehende "Fachkommission Betreutes Wohnen" soll nach dem Willen des LWV-Chefs weiter ihre wichtige Arbeit tun: "Die Fachkommission unterstützt uns beim Ausbau des Betreuten Wohnens in Hessen."

Hintergrund

Seit 2005 liegt aufgrund eines Landesgesetzes die alleinige Zuständigkeit für das Betreute Wohnen als eine wichtige ambulante Form der Hilfe für Menschen mit Behinderung beim LWV Hessen. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Hessischen Sozialministerium, den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem LWV sieht regionale Hilfeplankonferenzen als Steuerungsinstrumente vor. Die Vereinbarung läuft zum 31.12.2008 aus. Ein Gesetzentwurf, der die Zuständigkeit für das Betreute Wohnen bis zum Jahr 2012 verlängert, liegt dem Hessischen Landtag vor und soll nach der Sommerpause verabschiedet werden. In einer Anhörung im sozialpolitischen Ausschuss des Landtages hatten sich im Juni zahlreiche Organisationen für die Beibehaltung der Zuständigkeit beim LWV ausgesprochen.

Fallzahlentwicklung im Betreuten Wohnen
2005: 6.630
2006: 7.338
2007: 7.965
2008: 8.695*
2009: 9.125*

* Planwerte zum Jahresende. moh
 

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