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14.08.2008 - 13:45

Positive Bilanz nach zwei Jahren Gleichbehandlungsgesetz.

Berlin (kobinet) Nach zwei Jahren Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat heute der Sozialverband Deutschland eine positive Bilanz gezogen. Eine von Verbandspräsident Adolf Bauer vorgestellte Studie zu Nutzen und Kosten des Gesetzes belegt, dass Vorbehalte der Wirtschaft gegen das AGG völlig unbegründet waren. "Die Horrorszenarien, mit denen die Wirtschaft Stimmung gegen den verbesserten Diskriminierungsschutz gemacht hat, sind nicht eingetroffen: Es hat keine Klageflut gegeben und auch die Kosten für die Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes sind weitaus niedriger als Wirtschaftsverbände geschätzt haben", so Bauer.

"Das Gleichbehandlungsgesetz hat einen Bewusstseinswandel eingeleitet", erklärte der SoVD-Präsident. "Unternehmen haben sich verstärkt mit dem Diskriminierungsschutz auseinandergesetzt. Das gesellschaftliche Bewusstsein, dass niemand diskriminiert werden darf, ist gestärkt worden."

Das Gleichbehandlungsgesetz sieht vor, dass niemand wegen seines Alters, seiner Behinderung, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seiner ethnischen Herkunft, seiner Religionszugehörigkeit oder aus rassistischen Gründen benachteiligt werden darf. "Auch wenn wir von einer umfassenden Verwirklichung dieses Ziels noch entfernt sind", so Bauer, "sind wir auf dem Weg ein gutes Stück vorangekommen." sch
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Luis Alberto Fernández Vidaud schrieb am 14.08.2008, 18:33

kann man mehr über die Einzelheiten erfahren?

Das würde das Gespräch an dieser Stelle bereichern.

Ihr


Luis

Robert Stahl schrieb am 14.08.2008, 18:22

Verharmlosung der Kosten

Die Bundesregierung verharmlost die Kosten durch das AGG. Nicht nur die Wirtschaft leidet unter dem AGG. Auch für viele Verbraucher haben sich Verschlechterungen durch das AGG ergeben. So sind Versicherungsbeiträge für Männer gestiegen, Auszubildende haben keinen Ausbildungsplatz bekommen und Mietkosten sind gestiegen. Familien werden bei AGG erst gar nicht berücksichtigt. Discothekenbesuchern kann keine Sicherheit mehr gewährleistet werden.
Tendenzbetiebe wie Kirchen können sich auch nur noch bedingt auf Ihre Sonderstellung berufen. Kürzlich musste die Diakonie eine Muslimin entschädigen.
Das Antidiskriminierungsgesetz - man musste es ja erst AGG nennen, damit es eingeführt werden kann - hat mehr Gerechtigkeitslücken aufgerissen, als welche zu schließen.
Die Namensänderung von Antidiskriminierungsgesetz in Allgemeines Gleichbehandlungssgesetz sollte die Menschen beruhigen. Tatsächlich ist es viel schlimmer gekommen. Die Zahl der AGG Prozesse ist auf jeden Fall gestiegen. Neben den tatsächlichen Kosten ist die Rechtsunsicherheit gestiegen. Frau Köppen dürfte die scheinheilige Profiteurin von dieser Entwicklung sein.

R. Stahl

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