
Berlin (kobinet) Der Paritätische Wohlfahrtsverband übte heftige Kritik an der Richtlinie zur Qualifizierung zusätzlicher Betreuungskräfte für Demenzkranke in Pflegeheimen, die heute durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen werden soll. Der Verband fordert das Bundesgesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde auf, die Richtlinie in der vorliegenden Form abzulehnen.
Insbesondere der vorgesehene Ausbildungsumfang zur Qualifizierung sei völlig unzureichend. "160 Stunden mögen ausreichend und gut sein, wenn jemand schon einen entsprechenden Erfahrungshintergrund aus einem Gesundheits- oder Sozialberuf mitbringt. Für Quereinsteiger, die als Betreuungsassistenten tätig werden wollen, braucht es jedoch mehr als einen Schnellkurs", so Verbandsvorsitzende Heidi Merk. Der Verband fordert daher eine Aufstockung des Qualifikationsumfangs auf mindestens 800 bis 900 Stunden. "Im Interesse der Patienten aber auch
der Betreuungsassistenten selbst müssen die Menschen verantwortungsbewusst auf die besonderen Herausforderungen des Umgangs und der Betreuung eines Demenzkranken vorbereitet werden - alles andere wäre grob fahrlässig", so Merk.
Grundsätzlich sei der Einsatz von Betreuungsassistenten in der stationären Pflege zu begrüßen. Dringend sei seitens des Bundesgesundheitsministeriums jedoch die Frage der Finanzierung der Weiterbildung für Personen zu klären, die derzeit nicht arbeitslos sind. "An Nichtarbeitslose, beispielsweise bereits in Pflegeheimen anderweitig beschäftigte Mitarbeiter, die sich für eine Tätigkeit als Betreuungsassistent interessieren, ist bisher nicht gedacht worden. Dieser Schritt muss nachgeholt werden", forderte Merk. sch
Sven Drebes schrieb am 20.08.2008, 00:07
Natürlich braucht man eine gewisse Qualifikation, um in Pflegeheimen mit Dementen zu arbeiten. Wenn man aber wirklich 800-900 Stunden - macht je nach Stundenplan ein halbes bis ganzes Jahr - braucht, um ausreichend qualifiziert zu sein, dürften auch keine Zivis und FSJlerInnen in Pflegeheimen arbeiten. Deren Lehrgänge sind noch deutlich kürzer als 160 Stunden und haben teilweise so gat nichts mit dem Arbeitsfeld zu tun.
Es muss aber klar sein, dass kein Arbeitsloser zum "Pflegeeinsatz" gezwungen wird.