
Düsseldorf (kobinet) Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss will mehr mitbestimmen. Es sei an der Zeit, der gestiegenen Verantwortung der Patientenvertretung im deutschen Gesundheitswesen "mit einem Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss zumindest in Verfahrensfragen gerecht zu werden", so Dr. Martin Danner von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der die Patientenbeteiligung in diesem Gremium seit 2004 organisiert.
"In der Öffentlichkeit wird die Patientenvertretung immer stärker als Teil des Gemeinsamen Bundesausschuss wahrgenommen. Wenn wir für dort gefällte Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden, müssen wir wenigstens größeren Einfluss auf das erhalten, was dort wie beraten wird", erklärte Danner in einer Pressemitteilung. Die Patientenvertreterinnen und -vertreter haben ein Antrags- und Mitberatungsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Ein Stimmrecht in Verfahrenfragen beträfe die Geschäfts-, Verfahrens- und Tagesordnung, das Protokoll sowie die Themensetzung. "Bei unserer Forderung nach einer Ausweitung der Mitbestimmung geht es ausdrücklich nicht um die Mitentscheidung in konkreten Sachfragen", betonte der Referatsleiter in der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen. sch