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21.08.2008 - 16:39

Keine Aufnahmebeschränkung in den Schulen.

Hannover (kobinet) Niedersachsens Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, hat heute eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes gefordert. Er will damit mögliche Benachteiligungen behinderter Schülerinnen und Schüler beseitigen und ihnen den gleichen Zugang zu Bildung garantieren.

Finke berief sich auf die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, die in ihrem Paragraphen 24 die schulische Inklusion, also die Beschulung auch von Kindern mit Förderbedarf in allgemeinen Schulen vorrangig fordert.

Der Behindertenbeauftragte kritisiert den Paragraphen 59 a des Niedersächsischen Schulgesetzes, nachdem es möglich ist, die Aufnahme in Ganztags- und Gesamtschulen zu beschränken, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule überschreitet. Danach werden die Plätze durch Los vergeben. Jedoch kann unter bestimmten Bedingungen das Losverfahren abgewandelt werden, so dass Schülerinnen und Schüler vorrangig aufzunehmen sind, wenn dadurch beispielsweise der gemeinsame Schulbesuch von Geschwisterkindern ermöglicht wird.

In der Frage des Losverfahrens sieht Finke eindeutig Handlungsbedarf für die Rechte behinderter Schülerinnen und Schüler. Er fordert deshalb eine zügige Änderung des Gesetzes, um möglicherweise Betroffene vor einer Aufnahmebeschränkung zu bewahren. Finke: "Bildung braucht keine Rechtfertigung, denn Bildung heißt Teilhabe." sch
 

 
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