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kobinet-nachrichten
25.08.2008 - 07:04
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) legt Verfassungsklage gegen Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente ein.
"Der Beschluss des Bundessozialgerichts von Mitte August kann und wird nicht das letzte Wort sein", erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Nach Auffassung des SoVD sind die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent bei Erwerbsminderungsrenten verfassungswidrig. Das Bundessozialgericht hatte die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner unter 60 Jahren am 14. August für rechtmäßig erklärt. Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hatte sich in einer mündlichen Verhandlung mit vier Klagen befaßt, darunter eine Klage, die der SoVD für ein Mitglied führt. Bei dem SoVD-Verfahren geht es um eine Witwenrente (Az.: B 5a R98/07 R).
Die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner wurden 2001 eingeführt. Sie gelten auch für die Hinterbliebenen von Erwerbsminderungsrentnern, die vor dem 60. Lebensjahr versterben. Die Abschläge werden also auch von der Witwen- oder Waisenrente abgezogen. "Erwerbsminderungsrentner dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie wegen schwerwiegender Erkrankungen nicht mehr arbeiten können. Das gilt erst recht für ihre Hinterbliebenen," erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Da Verfassungsklage eingereicht wird, sollten eingelegte Rechtsmittel nicht zurückgenommen werden. moh
Hans Joachim Schwarz schrieb am 05.12.2008, 13:03
da ich persönlich davon betroffen bin, kann die dies nur begrüßen. Mann kann nicht Menschen die eine Behinderung haben und deshalb nicht mehr einer Tätigkeit nachgehen dürfen zweimal bestrafen. Es reicht schon zu, das die Rente sehr niedrig ausfällt, warum denn dem Bürger nochmal 10,8% abziehen. Dies ist in meinen Augen eine Bestrafung dafür das man behindert ist.
Bautzen, den 05.12.2008
Wasilios Katsioulis schrieb am 25.08.2008, 10:01
Die Entscheidung des SoVD ist zu begrüssen eine Verfassungsbeschwerde gegen die Abschläge bei EMR Renten einzureichen.
Insbesondere ist die Personengruppe "Behinderte" von solchen Abschlägen betroffen, die aufgrund der Annahme und Ablehnungspolitik privater Versicherungsgesellschaften durch sog. "Ablehnungsdiagnoselisten" keinerlei alternative Möglichkeiten haben die Abschläge durch privaten Versicherungsschutz zu kompensieren. Hierzu führe ich aktuell eine Klage, die sich auf der Ebene des BGH bewegt.
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