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Wehrheim / Münster (kobinet)
„Der Thüringer Landtag hat beschlossen: Strafgefangene im Gefängnis bekommen für ihre Arbeit jetzt 3,37 Euro pro Stunde (nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts). Und was bekommt ein Mensch mit Behinderung, der 40 Stunden die Woche in einer deutschen ‚Werkstatt‘ schuftet? Durchschnittlich 1,35 Euro pro Stunde! (ca. 224 Euro im Monat)“, schreibt Uwe Heineker auf Facebook mit dem Hinweis auf eine am 15. Oktober 2026 anstehende Gerichtsentscheidung zum Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen. Am 8. Mai 2026 hat Jan Böhmermann im ZDF Magazin ROYALE das Thema der Ausbeutung behinderter Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen aufgegriffen. Unter anderem war damals Jürgen Linnemann zu Gast in der Sendung, der mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte den Klageweg für einen Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen gestartet hat. Das Arbeitsgericht in Münster will nun am 15. Oktober 2026 (9.00 Uhr) verkünden, „ob es ein Urteil gibt oder ob möglicherweise weiter verhandelt wird.




