
Frankfurt/Main (kobinet) Auf Deutschlands größtem Flughafen betreut und begleitet seit dem 1. Juli eine spezielle Servicegesellschaft behinderte und mobilitätseingeschränkte Fluggäste (kobinet 26.7.08). Mit der neu gegründeten Tochtergesellschaft trägt die Fraport AG der Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 1107/2006 Rechnung, welche die Verantwortung für die Hilfeleistung am Flughafen von den einzelnen Fluggesellschaften auf den Flughafen überträgt.
Als Ziel nannte das Unternehmen, "einen einheitlichen Qualitätsstandard aus einer Hand für den Betreuungsservice von behinderten und mobilitätseingeschränkten Fluggästen am Flughafen anzubieten". Die FraCareServices GmbH ist ein Tochterunternehmen des Flughafenbetreibers Fraport AG (Mehrheitsanteilseignerin) und der Deutschen Lufthansa AG, die am internationalen Luftverkehrsdrehkreuz FRA ihren Heimatstandort hat.
"Über 400 speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für die Betreuung mobilitätseingeschränkter und behinderter Passagiere auf ihrem Weg zum und vom Flugzeug", so eine kobinet übermittelte Presseinformation. Damit die Hilfeleistung zuverlässig organisiert werden kann, ist eine rechtzeitige Voranmelung (mindestens 48 Stunden vor Abflug) seitens des Passagiers bei seiner Fluggesellschaft oder dem jeweiligen Reiseveranstalter notwendig. Am Abflugtag begibt sich der zu betreuende Fluggast dann zum Check-In-Schalter seiner Fluggesellschaft oder zu einer der Rufsäulen des Betreuungsservice, die seit dem 1. Juli in den Flughafengebäuden zur Verfügung stehen. sch
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Wasilios Katsioulis schrieb am 12.09.2008, 10:32
das ist ein guter Schritt, dass eigens eine solche Gesellschaft gegründet wurde, die sich um die Belange am Flughafen kümmert.
Wichtiger ist es aber meiner Ansicht nach die Servicequalität des Personals in Bezug auf Behinderungen
IM FLUGZEUG zu verbessern, z.B. wenn Menschen mit mentalen Behinderungen etc. mitfliegen. Hier kommt es häufig mangels ausreichender Kenntnisse beim Kabinenpersonal (Stewardessen und Piloten) zu Diskriminierungen, die teils fatale Auswirkungen haben, wenn der Behinderte auf dem Rückflug aufgrund dieser Diskriminierungen auf dem Hinflug nicht mitgenommen wird.