
Berlin (kobinet) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer (SPD), begrüßte die Entscheidung der Deutschen Bahn AG, von dem geplanten Bedienzuschlag beim Fahrkartenverkauf am Serviceschalter Abstand zu nehmen.
Zwar war nach Auskunft von Evers-Meyer mit der Freistellung schwerbehinderten Kunden mit einem Grad der Behinderung (GdB) von über 50 ein Kompromiss angeboten worden. Die Beauftragte hatte in der begleitenden Arbeitsgruppe zum Mobilitätsprogramm der DB jedoch Zweifel an der rechtlichen Haltbarkeit einer solchen Regelung geäußert. "Eine Benachteiligung behinderter Menschen mit einem GdB von unter 50 wäre wohl ein Verstoß gegen die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Insofern war die Rücknahme des Bedienzuschlags insgesamt der richtige Schritt", so Evers-Meyer.
Um Kosten beim Vertrieb einzusparen, sollte der Fahrkartenverkauf auf die Vertriebswege Internet und Automaten konzentriert werden. Beim Kauf am Schalter sollte pro Fahrkarte ein Zuschlag von 2,50 Euro erhoben werden; bei einer Hin- und Rückfahrt also insgesamt 5,00 Euro. Wie die DB gestern mitteilte, soll der Bedienzuschlag nun doch nicht erhoben werden.
Auch von Behindertenverbänden wurde die Rücknahme des Bedienzuschlages begrüßt. Für Barbara Vieweg von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat der erfolgreiche Protest auf's Neue gezeigt, dass die Verbände etwas erreichen können, wenn sie an einem Strang ziehen. Es könne nur nicht sein, dass die Deutsche Bahn ständig "eine neue Sau" durch's Dorf treibe und die Verbände viel Energie aufwenden müssten, um Ungerechtigkeiten wie beispielsweise der Abbau des Service zum Ein- und Ausstieg von Rollstuhlfahrern zu verhindern. Ähnlich wie beim geplanten Bedienzuschlag sei von der Bundesregierung auch in Sachen Barrierefreiheit und verlässlicher Service für behinderte Menschen ein Machtwort gegenüber der Bahn überfällig, so Barbara Vieweg. moh