
Von kobinet-Korrespondent Keyvan Dahesch
München (kobinet) Von der zum 1. Oktober 2008 in München geplanten Kennzeichnungspflicht der Autos mit einer Umweltplakette sind mobilittätsbehinderte Menschen ausgenommen. Dadurch werde die Einführung der Umweltzone in der Landeshauptstadt nicht zulasten dieser Menschen gehen, teilte die bayerische Behindertenbeauftragte Anita Knochner in München mit.
"Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind, sind von der Kennzeichnungspflicht "Umweltplakette" nach der einschlägigen Rechtsverordnung ausgenommen", sagte Knochner. Voraussetzung sei jedoch, dass dies durch die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden könne. Die Beauftragte bedauerte, dass diese Erleichterung weitgehend unbekannt geblieben sei.
In immer mehr deutschen Städten werden derzeit "Umweltzonen" eingerichtet. Diese sollen verhindern, dass Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen nicht mehr in die Innenstädte einfahren dürfen. moh
Gerd Frank schrieb am 16.09.2008, 09:17
Für viele behinderte Menschen ist das keine neue Information. Vielmehr habe ich so meine Zweifel, dass die Ordnungshüter von dieser Regelung wissen. Ich habe so meine Erfahrung mit diesen Ordnungshüter gemacht.