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26.09.2008 - 08:59

Ziel: Budgetgenossenschaft.

Frankfurt (kobinet) Die BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen führt ein neues Projekt zum Persönlichen Budget durch. Im Rahmen des Programms zur Strukturverstärkung des Persönlichen Budgets vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist der BAG das Projekt genehmigt worden. Es heißt: Aufbau funktionsfähiger Selbsthilfestrukturen zur Verstärkung des Persönlichen Budgets mit Hilfe von Budget-Genossenschaften.

Wie die BAG mitteilt, geht es um die verstärkte Nutzbarmachung des neuen Instruments des persönlichen Budgets, das bisher nicht in dem erhofften Umfang in Anspruch genommen wurde. Dies soll durch verstärkte Beratung von Elterngruppen, Vernetzung und Koordination dieser Gruppen geändert werden.

Die Beratung der BAG umfasst alle Gruppen (Frühförderung, Schule, Wohnen, Arbeiten), der Schwerpunkt soll auf dem Übergang von der Schule in den Beruf liegen.

Zur Verstetigung soll das Projekt auf die Gründung einer sog. Budget-Genossenschaft, die u.a. über eine zentrale Personalverwaltung Budgetnehmer entlasten könnte, ohne sie in ihrer Selbständigkeit einzuschränken, zielen.

Interessierte wenden sich an: BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, Monika Scholdei-Klie, Falkstr. 106, 60487 Frankfurt, Tel.: 069 / 71 91 69 48, Email: scholdei-klie@gemeinsamleben-gemeinsamlernen.de. gba

Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Alle, die in der Beratungsarbeit für behinderte assistenznehmende Menschen stehen, kennen die drei Haupt-Probleme des Budgets:

- Unkenntnis und/oder Unwillen der Kostenträger
- mangelnde Risikobereitschaft der Antragsteller
- Im Hintergrund droht oft die Sozialhilfe

Viele Kostenträger sehen nach wie vor keine Veranlassung, sich über das Budget zu informieren. Antragsteller bekommen zuhauf die mündliche Auskunft, dass man das bisher noch nicht gemacht habe und sich nicht auskenne.

Die Antragsteller selbst scheuen vielfach - oft nicht unbegründet - davor zurück, bestehende Leistungen zugunsten des Budgets aufzugeben, weil sie dadurch wieder in ein mitunter langes, zermürbendes Verfahren mit dem Kostenträger gedrängt werden.

Der Hauptgrund ist jedoch, dass jenseits aller schönen Worte das Persönliche Budget kaum den Blick auf das verstellen kann, was sich nach wie vor in vielen Fällen dahinter verbirgt: Die Sozialhilfe mit der immer noch sehr oft unzureichenden Bedarfsdeckung, sowie der "Vermögens-" und Einkommensanrechnung. Es ist eine Illusion zu glauben, dass sich der Gesamtbedarf aus der Summe der Einzelbedarfe ergibt. Solange die Evolution keine Assistenz mit Standby-Schalter hervorbringt, wird das auch eine Illusion der Kostenträger bleiben. Mit der Einführung des von vielen geforderten Assistenzleistungsgesetzes käme auch das Persönliche Budget aus den Startlöchern.

Es macht nun auch wirklich keinen Sinn, im Bruttobereich monatlich ein gleichbleibendes Budget zu "empfangen", dabei jedoch auf dem Konto monatlich abweichende Zahlungseingänge (wegen Einkommens- und Kostenschwankungen) vorzufinden.

Aus diesen Gründen gleicht das Bemühen der vielen Beraterinnen und Berater derzeit allzuoft eher der Strafe des Sisyphos aus der griechischen Sagenwelt.
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Gerhard Bartz schrieb am 27.05.2009, 15:58

Leider einseitig

Sehr geehrter Herr Leibner,

schauen Sie doch mal in die Kampagnenseiten von ISL und ForseA zur Forderung nach einem Teilhabesicherungsgesetz. Dort finden Sie auch die Dokumentation des ersten Teiles der Kampagne. Wenn Sie sehen, wie behinderte Menschen mit Assistenzbedarf heute unter den Bedingungen des SGB XII aufgrund von Einsparungs- und Mitgestaltungsvorstellungen nicht nur einzelner Kostenträgern leben, werden Sie meine "einseitige" Betrachtung verstehen.

Die Kampagnenseiten finden Sie unter der Adresse
www.forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/THSG_start.shtml

Das Budget wird dann seinen Durchbruch erleben, wenn es von den Restriktionen der Sozialhilfe befreit ist. Wir brauchen das bedarfsdeckende, einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabesicherungsgesetz. In dieser Forderung werden wir wesentlich durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstützt. Und diese hat unser Land ja bekanntlich anerkannt. Sorgen wir für deren rasche Umsetzung!

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Bartz
ForseA-Vorsitzender

Mike Leibner schrieb am 27.05.2009, 14:41

Vielleicht etwas zu einseitig....

Ich nehme Bezug auf den Kommentar des Herrn Bartz:
ich teile Ihre Meinung bezüglich des "Unwillen" und der "Unkenntnis" der Kostenträger nur insoweit, als sie nicht verallgemeinert wird. Besser wäre es gewesen, anhand konkreter Angaben und Beispiele hierfür Tatsachen ins Feld zu führen, anstatt eine globale Behauptung aufzustellen, die "alle über einen Kamm schert". Als Behindertenbeauftragter des Landkreises Rotenburg (Wümme) kann ich diese Praxis nicht bestätigen, im Gegenteil. Und nicht zuletzt steht und fällt die Inanspruchnahme eines PersBudgets immer mit dem (potentiellen) Budgetnehmer oder demjenigen, der die entsprechenden "Verhandlungen" vorantreibt. Nach entsprechender Erfahrung in unserem Hause kann ich in den überwiegenden Fällen von sehr positiven Erfahrungen berichten, die auch nicht unbedingt von einer mangelnden Riskobereitschaft der Antragsteller zeugen.
Im übrigen kann ich Ihre Ausführungen nicht in direktem Zusammenhang mit der im Artikel angesprochenen Budgetgenossenschaft sehen.
Über einen konstruktiven Austausch zu diesem nicht ganz unproblematischen Thema der Budgetassistenz würde ich mich sehr freuen (problematisch deshalb, weil der Gesetzgeber diese zwar eindeutig als Bedarf anerkennt, über die Finanzierung und Ausgestaltugn aber nichts regelt, was sehr zu bedauern ist)
Mike Leibner
Behindertenbeauftragter des Landkreises Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg
eMail: Behindertenbeauftragter@lk-row.de

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