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26.09.2008 - 10:55

Betreutes Wohnen weiter in Verantwortung des Landeswohlfahrtsverbandes.

Kassel/Wiesbaden (kobinet) Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung bleibt bis 2012 in der Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. Diese Entscheidung des Landtages in Wiesbaden wurde vom Wohlfahrtsverband begrüßt.

Das sei, so die LWV-Spitze, eine gute Entscheidung für Menschen mit Behinderungen, da die verschiedenen Hilfen weiterhin - wie im Sozialrecht vorgesehen - in einer Hand lägen. So könne eine zeitgemäße Eingliederungshilfe landesweit auf gleichem Standard ausgebaut werden, bei der die individuellen Bedürfnisse der Menschen sowie fließende Übergänge zwischen stationären und ambulanten Angeboten im Mittelpunkt stünden. sch

Mehr auf www.lwv-hessen.de

 

 
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