
Bern (kobinet) Simone Leuenberger aus der Schweiz machte vor kurzem Bekanntschaft mit der Deutschen Bahn und was es heißt, wenn man als Mensch mit einem Elektrorollstuhl eine Gruppenreise unternehmen will. omp
Bericht von Simone Leuenberger
Eine DB-Geschichte aus der Schweiz
In der Schweiz gibt es für Gruppen die Möglichkeit mit einem Kollektivbillet etwas günstiger mit dem Zug zu reisen. Dazu gehört auch, dass für die Gruppe ein Zugsabteil reserviert wird und das Billet nur gilt, wenn die ganze Gruppe gemeinsam reist. (Einzelpersonen reisen normalerweise ohne Zugsreservation). Vor kurzem unternahmen wir mit einer Schulklasse des Gymnasiums und der Handelsmittelschule Thun-Schadau im Rahmen einer Projektwoche zum Thema Menschen mit einer Behinderung eine Reise nach Basel ins Dunkelrestaurant Blindekuh. Dafür organisierte meine Lehrerkollegin für uns ein Kollektivbillet.
Ich hatte ihr eingeschärft, dass sie am Schalter unbedingt erwähnen müsse, dass ein Zugsabteil mit Rollstuhlabteil für unsere Gruppe reserviert würde. Ich bin nämlich als einzige der Gruppe auf den Elektrorollstuhl angewiesen. Selber organisierte ich den Ein- und Auslad beim Callcenter in Brig. Dort müssen RollstuhlfahrerInnen ihre Zugreisen mindestens eine Stunde im Voraus anmelden. Damit ich dann auch am richtigen Ort eingeladen würde, erwähnte ich, dass ich mit einer Gruppe unterwegs sei und mit dieser Gruppe reisen müsse.
So begaben wir uns auf unsere gut geplante Reise. Meine SchülerInnen kamen von Thun und saßen bereits im reservierten Abteil, als ich in Bern zusteigen wollte. Der Einladeservice war auch wie gewünscht zu Stelle. Trotzdem gab es da ein Problem: Unsere reservierten Plätze waren in einem Wagon OHNE Rollstuhlabteil! Ich wurde stock sauer. Nun hatte ich zwei Möglichkeiten: Entweder ich lasse meine SchülerInnen alleine reisen, obwohl wir eigentlich gemäss Billet gemeinsam reisen müssten, und lasse mich im Rollstuhlabteil einladen oder ich fahre vor dem reservierten Zugsabteil auf der Plattform mit. Ich entschied mich für die zweite Variante, da ich so wenn auch nicht Sichtkontakt doch wenigstens in Rufkontakt von meinen SchülerInnen sitzen konnte. Schliesslich habe ich als Lehrerin eine gewisse Verantwortung und diese will ich wahrnehmen, auch wenn meine SchülerInnen bereits erwachsen sind.
Natürlich verstopfte ich den Eingang und musste mich andauernd wieder fort bewegen: Leute wollten ein- und aussteigen, ihren Platz suchen, die Füsse vertreten und der Imbisswagen kam auch noch. Ein Glück, dass dieser ICE nach Berlin nicht ganz voll gestopft war und etwas Manövrierfläche frei blieb!
Ich überlegte mir, wie diese Fehlreservation hatte geschehen können. Vor zwei Jahren machte ich nämlich den gleichen Ausflug nach Basel und konnte selbstverständlich im Rollstuhlabteil des für uns reservierten Wagens mitreisen. SchülerInnen und Lehrerin waren beisammen, genau so wie das vorgesehen ist. Die Kondukteurin wusste des Rätsels Lösung: der ICE der Deutschen Bahn hat gar kein Rollstuhlabteil in der zweiten Klasse! Eine Reservation in der ersten Klasse war aber für eine Gruppe von SchülerInnen mit Zweitklassbillet nicht möglich. Es blieb nur die Möglichkeit der Gruppenreservation in der zweiten Klasse ohne Rollstuhlabteil.
Gibt es so etwas denn wirklich noch? Ein Zug, der von Interlaken bis nach Berlin fährt, also mehr als neuneinhalb Stunden unterwegs ist, und nur in der ersten Klasse ein Rollstuhlabteil hat? Kann sich das die Deutsche Bahn wirklich noch erlauben? In Deutschland spricht man doch auch von Gleichstellung und Anti-Diskriminierung. Wie kann aber berufliche Integration als wichtiger Bestandteil der Gleichstellung geschehen, wenn Menschen mit einer Behinderung wegen unzumutbaren Rahmenbedingungen an der pflichtgemässen Berufsausübung gehindert werden? Welche Arbeitgeber stellen noch solche Leute an? Die Deutsche Bahn vielleicht?
Die Rückreise verlief dann wirklich reibungslos. Der Einladeservice war zur Stelle. Der reservierte 2. Klasswagon hatte ein Rollstuhlabteil und wir fuhren alle gemeinsam, wie das eigentlich üblich wäre, wieder nach Hause. Es war ein Zug der Schweizerischen Bundesbahnen. Bleibt zu hoffen, dass sich die Deutsche Bahn daran ein Beispiel nimmt. Meinen deutschen Kolleginnen und Kollegen wäre es zu gönnen.
Karin Schütt schrieb am 08.10.2008, 09:35
Hallo Frau Leuenberger,
das ist in der Tat ein Unding! Mir ist Ähnliches in Bezug auf das Kleinkindabteil des ICE's passiert. In den ICE'S der älteren Baujahre gibt es ein solches Abteil, aber es sieht genau so aus, wie die anderen Abteile (d.h. es gibt an beiden Seiten Sitzplätze und dazwischen einen schmalen Gang) und man kann mit einem Kinderwagen nicht hineinfahren!
Es scheint aber, als ob die Deutsche Bahn dazugelernt hätte. Die neueren ICE-Modelle haben sowohl ein Kleinkindabteil, in dass man mit Kinderwagen hineinfahren kann, als auch im angrenzenden Großraumwagen eine Möglichkeit mit dem Rollstuhl zu "parken". Neben dem Kleinkindabteil befindet sich die Behindertentoilette mit Wickeltisch. Außerdem grenzt dieser Waggon direkt an's Bordbistro.
Viele Grüße
Karin Schütt