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01.10.2008 - 13:51

Beifall für Kabinettsbeschluss.

Berlin (kobinet) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karin Evers-Meyer (SPD) hat heute in Berlin den Beschluss des Bundeskabinetts begrüßt, den Weg für die Ratifikation der neuen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im Bundestag und Bundesrat frei zu machen.

"Diese Konvention legt erstmals Rechte für mehr als 600 Millionen Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt verbindlich fest. Nicht mehr die Fürsorge allein steht im Vordergrund, sondern das Recht behinderter Menschen auf Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft. Die Konvention ist damit ein deutliches Signal für den Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Sie ist ein einmaliges und bahnbrechendes Dokument, nicht zuletzt weil sie in enger Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten in eigener Sache erarbeitet worden ist", so Karin Evers-Meyer.

Nach Ansicht der Beauftragten müsse nach dem heutigen Beschluss das Ratifizierungsverfahren weiter mit Nachdruck vorangetrieben werden. "Die Beschlussfassung des Kabinetts über die Ratifizierung der Konvention war mehrmals verschoben worden. Am Zeitplan muss trotzdem festgehalten werden. Ziel muss sein, dass die Konvention am 1. Januar 2009 in Kraft tritt", so Karin Evers-Meyer.

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung sieht Auswirkungen der Konvention auch für die rund acht Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland. "Unter anderem in den Bereichen inklusive Bildung, Arbeitsmarkt und dem Ausbau ambulanter Unterstützungsstrukturen gibt die Konvention auch uns Hausaufgaben auf", so Evers-Meyer. Im kommenden Jahr gehe es daher vor allem darum, die Inhalte der Konvention einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. "Wichtig ist, dass dieses nachhaltige Dokument über die Rechte behinderter Menschen nicht in einer Schublade landet. Ich werde mit einer Kampagne Anfang nächsten Jahres deutschlandweit über die Konvention informieren. In Fachkonferenzen werden wir gemeinsam mit behinderten Menschen und ihren Verbänden die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu diskutieren", kündigte Evers-Meyer an.

Im Zusammenhang mit dem jüngsten Vorschlag der EU-Kommission für eine Gleichbehandlungsrichtlinie zum Schutz behinderter Menschen warnte die Beauftragte auch noch einmal vor einer Isolation Deutschlands im Bereich der europäischen Antidiskriminierungsgesetzgebung. "Wir sollten mit der Ratifikation dieser Konvention den Mut aufbringen, auch in Deutschland eine Kultur der Antidiskriminierung zu entwickeln", so Evers-Meyer. Die Bekämpfung von Diskriminierung sei, so die Beauftragte, keine aus Brüssel oktroyierte Bürokratiepflichtübung ist, sondern eine wichtige gesellschaftspolitische Weichenstellung mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von vielen Millionen Menschen zu verbessern.

Auch aus Rheinland-Pfalz gab es Beifall für den heutigen Kabinettsbeschluss zur UN-Konvention. Während einer Veranstaltung der diakonie Bad Kreuznach hatte Klaus Lachwitz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe die schnelle Ratifizierung der Konvention gefordert. Der rheinland-pfälzische Landesbehindertenbeauftragte Ottmar Miles-Paul konnte daraufhin kurz vor der Mittagspause Vollzug melden. Nun müsse es darum gehen, die nächsten Schritte konsequent zu gehen und dann die Menschen mitzunehmen, diese Konvention ernst zu nehmen und umzusetzen, forderte Miles-Paul. moh
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

A. Heinker schrieb am 01.10.2008, 22:29

Anstaltsverwahrung in Konvention notiert

Gegendarstellung:
www.bmas.de/coremedia/generator/28552/property=pdf/2008__10__01__gesetzentwurf__rechte__behinderter__menschen.pdf
siehe Seite 50:

Sofern also zusätzliche Umstände vorliegen, die eine Freiheitsentziehung rechtfertigen, kann diese auch dann zulässig sein, wenn die die Freiheitsentziehung begründenden Umstände mit einer Behinderung zusammenhängen.

Das ist unwahr und Betrug an der Konvention, denn in Art 14 1b steht hingegen:
"Das Vorliegen einer Behinderung rechtfertigt in KEINEM Fall eine Freiheitsentziehung."

Zugunsten der Behauptung im Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es also keinerlei Interpretationsspielraum.

A. Heinker

Max Mütze schrieb am 01.10.2008, 19:25

Nicht gerade tragisch ...

... wenn die Bundeskanzlerin und ihr Kabinett das Ratifikationsgesetz für die UN-Behindertenrechtskonvention endlich auf den parlamentarischen Weg durch Bundestag und Bundesrat bringen. Angela Merkel stand schließlich im Wort nach ihrer Begegnung mit dem Deutschen Behindertenrat. Der scheidende VdK-Chef Hirrlinger hat das noch einmal angemahnt, bevor er in den wohl verdienten Ruhestand tritt.

Max Bleif schrieb am 01.10.2008, 16:20

Welch Überraschung

Ich finde es geradezu tragisch, wenn auch nicht sonderlich überraschend, dass diese Bundesregierung immer erst getreten werden muß, bevor sie sich mal bewegt.

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