
Berlin (kobinet) Das Casino Berlin muss eine Entschädigung wegen Diskriminierung an einen HIV-positiven Mitarbeiter zahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem gestern mitgeteilten Berufungsurteil entschieden.
Der Mann hatte sich intern auf eine besser bezahlte Stelle beworben. Während alle anderen Bewerber Einladungen zum Gespräch erhielten, wurde die Bewerbung des Klägers gar nicht erst berücksichtigt. Zudem wurde die Bewerbung des schwer behinderten Mannes dem Betriebsrat vorenthalten. Dieser hätte darauf dringen können, dass behinderte Bewerber berücksichtigt werden.
"Das Urteil zeigt: Das Gleichbehandlungsgesetz stärkt Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte effektiv. Arbeitnehmer können nun auch gegen verdeckte Diskriminierungen vorgehen", sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Bettina Theben, die Anwältin des Klägers. Das Vorgehen des Casinos sei ein klarer Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG.
Zwar konnte der HIV-positive Mann nicht beweisen, dass er die Stelle bekommen hätte. "Es wäre auch sehr schwierig, einen solchen Beweis zu führen", sagt Rechtsanwältin Theben. Aber er konnte belegen, dass seine Bewerbung nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Daher wurde ihm eine Entschädigung von 1.000 Euro zugesprochen. "Das ist eine respektable Summe, wenn man bedenkt, dass die neue Stelle hundert Euro im Monat besser dotiert gewesen wäre", kommentiert die Rechtsanwältin. Außerdem zeige das Urteil, dass es Sinn habe, sich auch bei internen Bewerbungen gegen Diskriminierungen zu wehren. Das Urteil schaffe auch Rechtssicherheit, denn bisher gab es keine Rechtsprechung zur Anwendung des Gleichbehandlungsgesetzes auf interne Bewerbungen. sch
Die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Theben ist u.a. auf Antidiskriminierungsrecht, Arbeitsrecht und Hochschulrecht spezialisiert.