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kobinet-nachrichten
10.10.2008 - 14:57
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Hannover (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen lehnt die Erhöhung der Eigenbeteiligung Rechtsuchender in der außergerichtlichen Beratungshilfe ab. "Dabei handelt es sich wieder einmal um ein Sparprogramm zu Lasten der Menschen mit geringem Einkommen", erklärte heute SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer. "Es kann nicht sein, dass einkommensschwachen Menschen der Zugang zum Recht erschwert wird. Eine Erhöhung der Eigenbeteiligung um 200 Prozent ist nicht hinnehmbar", meinte Bauer.
Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Beratungshilferechts beschlossen. Danach soll die Eigenbeteiligung der Ratsuchenden von 10 Euro auf 30 Euro erhöht werden, wenn ein Rechtsanwalt nicht nur mündlich berät, sondern auch Schriftsätze verfasst. Hintergrund der Gesetzesinitiative der Länder ist die Zunahme der Klagewelle im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung.
Der Gesetzentwurf ist unter anderem vom Land Niedersachsen in den Bundesrat eingebracht worden. "Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, diesen Plan nicht weiter zu verfolgen und sich stattdessen für Verbesserungen der Hartz IV-Bedingungen einzusetzen", so Bauer. sch
Detlef Trettin schrieb am 14.10.2008, 22:17
Ich kann dem Leserbrief des Herrn Dietz nur deutlich zustimmen.Anstatt endlich dafür Sorge zu tragen, das die Angestellten in den Jobcentern ihren Aufgaben "Fehlerfrei" nachkommen, wird dem Hilfebedürftigen einfach der Zugang zu seinem Recht erschwert.Ich bin selbst Hartz IV Empfänger und habe vor kurzem gegen Willkürliche Entscheidungen vom Jobcenter Neukölln in Berlin bezüglich der Übernahme von Betriebs.- und Heizkosten geklagt und auch gewonnen.Bei Erscheinen vor Gericht hat die Richterin nur mit dem Kopf geschüttelt und den gegnerischen Anwalt gefragt: Zitat "Sie wissen aber schon, das die Miete in tatsächlicher Höhe bezahlt werden muß ?" Zitat Ende.
Man muß sich nur auf der Zunge zergehen lassen mit welcher Dreistigkeit einem heutzutage auf den Jobcentern anstelle der Übernahme der BK und HK z.B. ein "Darlehen" angeboten wird, nur um Kosten zu sparen ! Obwohl die Sachbearbeiter meiner Meinung nach dazu verpflichtet sind den Hilfebedürftigen auch über sein Recht zur Übernahme solcher Kosten durch das jeweilige Jobcenter zu informieren.
Wenn man nun bedenkt wie hoch die Kosten sind, die durch solche lausigen Fehlentscheidungen der Sachbearbeiter entstehen, dann würde ich dafür stimmen den jeweiligen Sachbearbeiter für seine Fehlentscheidung und die damit verbundenen Kosten Haftbar zu machen.Bittet die Leute zur Kasse wenn sie Mist bauen !!! Dadurch liesse sich deutlich mehr sparen und Fehlentscheidungen würden nicht mehr am laufenden Band produziert wenn es den Entscheidungsträgern endlich mal an die eigene Brieftasche gehen würde.
mfg. Detlef Trettin
Johannes Dietze schrieb am 13.10.2008, 12:35
Der Bundesrates hat eine Gesetzesinitiative gestartet mit dem Ziel der Erhöhung des Eigenateiles bei der sog. Beratungshilfe. Statt bisher 10 Euro soll der Rechtssuchende künftig 30 Euro selbst bezahlen. Als Begründung wird angegeben, die bisherige Regelung habe u.a. zu einer Flut von Widersprüchen gegen unrichtige Hartz IV-Bescheide geführt.
Damit haben die beteiligten Länder das Maß des Erträglichen überschritten. Anstatt dafür zu sorgen, dass in den Ämtern ("JobCenter") endlich fehlerfrei gearbeitet wird, soll jetzt den Bedürftigen der Rechtsweg verwehrt werden durch die Errichtung finanzieller Hürden. Das ist nicht nur moralisch verwerflich sondern auch verfassngsrechtlich bedenklich. Zudem würde sich die Bundesrepublik auf internationaler Ebene damit erneut dem Vorwurf aussetzen, die Einhaltung der Menschenrechte in ungenügender Weise zu gewährleisten. Denn der ungehinderte Zugang zu anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe ist ein Menschrecht.
Rechtsanwalt Johannes Dietze, Stuttgart
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