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kobinet-nachrichten
14.10.2008 - 06:33
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Für den behindertenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist es nach der Antwort auf eine Anfrage zur UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen Schluss mit lustig. Mit großer Verwunderung musste er in der Antwort auf seine schriftliche Fragen von der Bundesregierung erfahren, dass sie der Auffassung ist, die derzeitige deutsche Rechtslage entspreche den Anforderungen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. So habe es zumindest das Kabinett am 1. Oktober 2008 beschlossen.
"Das Gegenteil ist der Fall! Das Übereinkommen bildet gerade erst die Grundlage auch das deutsche Recht an die sehr fortschrittlichen und weit reichenden Vorschriften der UN-Konvention anzupassen. In sehr vielen Bereichen wie dem diskriminierungsfreien Zugang zum Arbeitsmarkt oder dem Recht auf gemeinsame Beschulung geht der Geist der Konvention viel weiter als die derzeitige deutsche Rechtslage. Die Einschätzung des Kabinetts, dass insbesondere die Bestimmungen zur Geschäftsunfähigkeit, die rechtliche Betreuung und die Freiheitsentziehung mit den Anforderungen der UN-Konvention übereinstimmen würden, ist inakzeptabel. Sie stellt für mich einen unerlaubten Versuch dar, den Ergebnissen des parlamentarischen Umsetzungsprozesses vorweg zu greifen", so Markus Kurth in einer Presseerklärung.
Nicht umsonst müssten im Zuge der Ratifikation staatliche Strukturen zur Umsetzung und Überwachung der Konvention eingerichtet werden. Das Übereinkommen sehe so genannte "Focal Points" im Sinne von Verantwortungsträgern in der Regierung, Koordinationsmechanismen zum Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, eine Überwachung durch den UN-Fachausschuss sowie eine unabhängige Begleitung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte vor. "Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen möchte von der Bundesregierung wissen, wie die Bundesregierung bei der weiteren Umsetzung der Konvention verfährt. Hierfür haben wir eine Unterrichtung im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages für den 12. November eingefordert", erklärte Markus Kurth. moh
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