
Mainz (kobinet) Regelungen zur Barrierefreiheit gibt es mittlerweile in vielen Gesetzen und Verordnungen. Einen Überblick zu diesen Regelungen gibt es jetzt in einer Handreichung des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums.
Neben der grundlegenden Definition von Barrierefreiheit in den Gleichstellungsgesetzen für behinderte Menschen des Bundes und der Länder sind in den letzten Jahren zahlreiche Einzelbestimmungen zur Barrierefreiheit in Kraft getreten. Das entspricht dem Ansatz, die Umsetzung von Barrierefreiheit als Querschnittaufgabe zu behandeln. Den Überblick zu behalten, ist dabei jedoch eine Herausforderung. Die neu erschienene Handreichung zu den rechtlichen Grundlagen von Barrierefreiheit soll besonders den kommunalen Behindertenbeiräten und -beauftragten und den Verbänden behinderter Menschen eine Unterstützung für ihre Arbeit vor Ort geben. Dazu sind ein großer Teil der aktuellen Regelungen zusammengestellt und kurz erläutert, heißt es im Newsletter "Teil haben - Gleich stellen - Selbst bestimmen" des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums, der auf diese Neuerscheinung hinweist. moh
Link zur Handreichung