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21.10.2008 - 06:25

Ratgeber Recht für sehgeschädigte Menschen.

Berlin (kobinet) Der Ratgeber Recht des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) gibt Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen, die für blinde und sehbehinderte Menschen relevant sind. Wer bekommt Blindengeld, wer Blindenhilfe? Was bedeuten die Abkürzungen im Schwerbehindertenausweis? Ist ein Testament in Blindenschrift gültig? Die von Karl Thomas Drerup, dem Rechtsreferenten des DBSV, verfasste Broschüre ist jetzt in einer Neuauflage erschienen, die an das geltende Recht angepasst worden ist.

Neu sind die Kapitel zu Frühförderung und Schule, Leistungen der Sozialhilfe, Reisen mit dem Flugzeug und Regelungen zur Gleichbehandlung (AGG). Erweitert wurden die Erläuterungen zum Blinden- und Sehbehindertengeld sowie zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Schließlich wurden die Informationen von A bis Z durch die Stichworte "Auskunfts- und Mitwirkungspflichten" und "Persönliches Budget" ergänzt. Für die Neuauflage wurde der gesamte Text redaktionell überarbeitet, so dass die Informationen noch übersichtlicher strukturiert und besser lesbar sind.

Die kostenpflichtige Broschüre ist in Schwarzschrift, Punktschrift und als DAISY-CD erschienen. Die Schwarzschrift-Ausgabe ist ausschließlich bei den Landesvereinen des DBSV erhältlich, Tel.: 01805 / 666 456 (0,14 Euro/Min.). Schriftliche Bestellungen der Punktschrift- und DAISY-Ausgabe bei der Geschäftsstelle des DBSV, Publikationsversand, Rungestr. 19, 10179 Berlin, Fax: 030 / 28 53 87-200, E-Mail: gegenwart@dbsv.org. Ein barrierefreies PDF finden Sie im Internet unter www.dbsv.org/infothek/broschueren-und-mehr/. moh
 

 
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