Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Werbebanner zu bifos Online Akademie
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Werbebanner zu Kampagne Teilhabesicherungsgesetz
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
27.10.2008 - 00:05

Tatsachenbehauptungen strafbar?.

Von kobinet-Korrespondent Franz Schmahl

Berlin (kobinet) Alfred Kroll, auf Behinderten- und Sozialrecht spezialisierter Anwalt, muss sich heute vor Gericht in Oldenburg gegen den Vorwurf eines "schwerwiegenden Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot" wehren. In dem anwaltlichen Standesverfahren will der streitbare Jurist nichts anderes als einen Freispruch akzeptieren, sagte er gegenüber kobinet.

Der 55-jährige "Anwalt kleiner Leute" will sich nicht damit abfinden, dass seinen Mandanten die im Grundgesetz verbrieften Rechte versagt werden. Auf seiner Webseite steht als Leitmotiv "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz). Wenn er gegen solche Verstöße im Gericht Interessen von Betroffenen verfechten musste, hat Kroll kein Blatt vor den Mund genommen. Das haben Berufskollegen, Mandanten und nicht zuletzt zahlreiche kobinet-Leser (kobinet 11.10.08) anerkannt und dem Oldenburger Solidarität zugesichert.

Wer seinen Beruf ernst nimmt, hat keine Lobby. Das will Kroll ändern und spricht vor Gericht auch unbequeme Wahrheiten aus. Doch nach Eingaben bei der Rechtsanwaltskammer leitete die Staatsanwaltschaft Oldenburg Ermittlungen wegen eines unterstellten Verstoßes "gegen das Sachlichkeitsgebot" ein. Kroll hatte bei der Vertretung zweier autistischer Kinder gravierende Grundrechtsverletzungen und willkürliche Verwaltungspraktiken der Behörden angeprangert.

Der erste von inzwischen an die 50 Leserbriefen zu dieser Angelegenheit hat mit der Überschrift "Unterlassene Hilfeleistung ist keine Ausnahme" schon ins Wespennetz gestochen. "Ich kenne die einzelnen Fälle, die der Rechtsanwalt Alfred Kroll in dieser Angelegenheit vertreten hat, nicht", schrieb Uwe Frewert aus Kassel. Der behinderte Berater, "der Erfahrung im Ehrenamt und im Beruf seit mehr als 30 Jahren hat", bestätigte, dass "objektiv willkürliches Verwaltungshandeln bei Kostenträgern, die Vorenthaltung von Leistungen, unfaire Verwaltungsverfahren um Sozialleistungen einzusparen und unterlassene Hilfeleistung bis hin zu Rechtsbeugung keine Ausnahme" sind.

Rechtsanwalt Kroll hat in seinen Verfahren für die Rechte behinderte Menschen - klipp und klar - auf Tatsachen ihrer alltäglichen Diskriminierung verwiesen. Strafwürdig ist was anderes.

 

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.